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Politik & Wirtschaft

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein

Dazu sagt die Sprecherin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau: Interessenvertretungen werden wieder gestärkt

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Mitbestimmungsgesetzes rücken wir wieder gerade, was die alte Landesregierung in Schieflage gebracht hatte. Zentrale Punkte unseres Gesetzentwurfes sind die Zahl der Personalratsmitglieder und die Freistellungsregelung. Wir führen bei der Größe der Personalräte wieder sieben anstatt fünf Stufen ein. Dadurch wird zum Beispiel in kleineren Dienststellen ab 51 Wahlberechtigten der Personalrat um zwei Mitglieder erhöht. Bei sehr großen Einrichtungen wird es dreizehn Personalrätinnen und Personalräte geben anstatt neun. Die zu leistende Arbeit kann so auf mehr Schultern verteilt werden.

Auch bei der Freistellung schlagen wir eine Regelung vor, die den Anforderungen an Personalratsarbeit besser gerecht wird, als die von CDU und FDP beschlossene. Mit-glieder des Personalrates sollen in Zukunft für Schulungen zwanzig Tage pro Amtszeit von vier Jahren freigestellt werden.

Wir ermöglichen mit unserem Gesetzentwurf also einerseits eine stärkere Ausdifferenzierung bei der Bemessung der Stärke der Personalräte. Andererseits schaffen wir mit der Erhöhung der Freistellungszeiten für Schulungen die Basis für eine auch qualitativ gute Personalvertretung.

Mit der vorliegenden Staffelung der Personalratsgröße werden wir der heterogenen Dienststellenstruktur in Schleswig-Holstein gerecht. Es erhalten auch kleine Verwaltungseinheiten, die wir zahlreich haben, eine starke Personalvertretung.

Bei großen komplexen Dienststellen, wie dem UKSH, ist es notwendig eine größere Personalvertretung zu haben, um alle Bereiche qualifiziert abdecken zu können. Neben einer ausreichenden Anzahl von Personalratsmitgliedern halten wir es für unbedingt wichtig Fortbildungen und Schulungen zu ermöglichen. Denn die Themen, mit denen sich ein Personalrat beschäftigen muss, sind in den letzten Jahren deutlich komplexer geworden. Es geht an einigen Dienststellen unter anderem um die Frage von Outsourcing, um Öffentlich-Private-Partnerschaften oder auch um Privatisierungen.

Ein anderes Thema ist das Gesundheitsmanagement an den Dienststellen. Der Personalrat ist sowohl bei der Gestaltung von „gesunden“ Arbeitsbedingungen ein wichtiger Partner, um zum Beispiel psychischen Erkrankungen vorzubeugen. Auch im öffentlichen Dienst ist die Belastung durch Arbeitsverdichtung in den letzten Jahren zum Teil deutlich gestiegen.

Ebenso unterstützt der Personalrat bei der Wiedereingliederung nach Krankheit. Um in diesen Bereichen die Interessen des Personals gut vertreten zu können, braucht es gut geschulte Personalrätinnen und Personalräte, die für ihre komplexen Aufgaben professionell gerüstet sind. Nur so ist ein Miteinander auf Augenhöhe mit der Dienststelle möglich.

Wir schlagen in unserem Gesetzentwurf außerdem vor, dass Personalrat und Dienst-stelle sich mindestens einmal im Monat zu einer gemeinsamen Besprechung treffen. Das fördert den Dialog, ermöglicht die zügige Lösung von Problemen und es können langwierige Klageverfahren vermieden werden.

Wir brauchen eine engagierte, moderne und motivierte Verwaltung! Dazu trägt auch ein starker Personalrat bei. Mit unseren Änderungen im Mitbestimmungsgesetz schaffen wir die Rahmenbedingungen dafür

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Mitgliedern der Personalräte in Schleswig-Holstein für ihren Einsatz zu bedanken. Uns ist sehr bewusst, dass auch mit einem guten Mitbestimmungsgesetz viel Arbeit zusätzlich, nicht selten in der Freizeit, von ihnen geleistet wird. Personalratsarbeit ist also auch ein wichtiges ehrenamtliches Engagement für unser Gemeinwesen, das nicht selbstverständlich ist. Vielen Dank dafür!

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.