Menschen mit Behinderung? Menschen mit Potenzial!
Arbeitgeber-Service wirbt vom 03. bis 07.12.2012 in Unternehmen für Inklusion – Menschen mit einem Handicap haben im Vergleich zu nicht behinderten Menschen größere Schwierigkeiten, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Zurzeit sind 853 schwerbehinderte Menschen in Lübeck und Ostholstein arbeitslos gemeldet. Dabei sind Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern verpflichtet, fünf Prozent der Stellen mit Schwerbehinderten zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, wird eine Ausgleichsabgabe fällig. In Lübeck und Ostholstein waren immerhin 897 Arbeitsplätze bei der letzten Erhebung unbesetzt.Am 03. Dezember 2012 ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung – ein von den Vereinten Nationen ausgerufener Aktionstag, der Zeichen für mehr Teilhabe setzen und die Situation von Menschen mit Handikap ins Blickfeld der Öffentlichkeit rücken soll. Auch die Arbeitsagenturen werben in der Woche vom 03. bis 07. Dezember 2012 verstärkt für mehr Inklusion.
„Hartnäckige Vorbehalte halten viele Unternehmen davon ab, Menschen mit einem Handicap einzustellen. Dabei ist es angesichts des steigenden Fachkräftebedarfes zwingend erforderlich, Menschen mit Behinderungen den Einstieg ins Arbeitsleben zu ermöglichen. Sie sind oftmals gut ausgebildet, motiviert und leistungswillig. Am richtigen Arbeitsplatz eingesetzt, sind behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Gewinn für das Unternehmen. Das können wir anhand eigener Beispiele nur bestätigen. In der Arbeitsagentur Lübeck haben wir eine Beschäftigungsquote von 10,2 Prozent. Damit liegen wir über der Quote privater (4,1 Prozent) und öffentlicher (7,5 Prozent) Arbeitgeber in unserem Bezirk“, erklärt Wolfgang Werner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Lübeck.
- Zu einem der häufigsten Missverständnisse gehört die Unkündbarkeit:
Auch Schwerbehinderte sind kündbar. In den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses besteht kein besonderer Kündigungsschutz. Danach bedarf die Kündigung der Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes. Dabei wird geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, um das Beschäftigungsverhältnis gegebenenfalls zu erhalten. Sollten die Bedingungen für den Arbeitgeber nicht zumutbar sein, wird nicht am Beschäftigungsverhältnis festgehalten. Auch bei verhaltensbedingten Gründen oder vertragswidrigen Pflichtverletzungen besteht kein besonderer Kündigungsschutz.
- Ein weiteres Vorurteil besteht in der häufigeren Erkrankung und eingeschränkter Leistungsfähigkeit:
Alle Erfahrungen zeigen, dass sich die krankheitsbedingten Fehlzeiten von behinderten Menschen nicht von anderen Mitarbeitern unterscheiden. Menschen mit Handicap kennen ihre Belastungsgrenzen und sind meist gut auf ihre Behinderung eingestellt. Die körperlichen Defizite sind zudem häufig zum Beispiel durch Hörgeräte, besondere Bildschirme oder angepasste Tische ausgeglichen.
- Auch der Kostenaspekt wird oft genannt:
Die meisten Behinderungen stellen überhaupt keine besonderen Anforderungen an den Arbeitsplatz. Nicht selten reichen bereits organisatorische Maßnahmen aus, um eine behindertengerechte Anpassung umzusetzen. Sofern eine behindertengerechte Einrichtung oder der Umbau des Arbeitsplatzes notwendig ist, fördern die Träger der beruflichen Rehabilitation sowie das Integrationsamt auf Antrag die erforderlichen Maßnahmen.
Und für jeden beschäftigten schwerbehinderten Menschen spart der Betrieb zusätzlich die Ausgleichsabgabe. Angerechnet werden können auf diese Arbeitsplätze neben schwerbehinderten Menschen auch ihnen Gleichgestellte. Das sind Menschen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 30 und weniger als 50 haben.
Die Einstellung von schwerbehinderten Menschen kann die Agentur für Arbeit oder der jeweilige berufliche Rehabilitationsträger unter bestimmten Voraussetzungen mit verschiedenen Zuschüssen fördern. Allein die Arbeitsagentur Lübeck gibt jährlich rund 12,5 Millionen Euro für die Teilhabe behinderten Menschen am Arbeitsleben aus.
Seit September 2011 gibt es zusätzlich die „Initiative Inklusion“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Durch das Bundesprogramm, das mit insgesamt 100 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfond finanziert wird, soll bis 2016 mehr Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden. Ziel ist es, bundesweit die berufliche Orientierung von zunächst 20.000 schwerbehinderten Schülern zu verbessern, den Einstieg von jungen Menschen mit Handicap in eine betriebliche Ausbildung durch die Schaffung von 1.300 neuen betrieblichen Ausbildungsplätzen zu unterstützen und die Integration von rund 2.000 älteren schwerbehinderter Menschen über 50 Jahre mit spezifischen Angeboten zu erreichen.
„Dass ältere schwerbehinderte Menschen überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen sind, belegen auch unsere Daten. Von den 853 arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen sind rund 58 Prozent älter als 50 Jahre. Bei allen Arbeitslosen beträgt der Anteil älterer Menschen rund 30 Prozent. Unter diesen Arbeitnehmern haben viele eine betriebliche, schulische oder akademische Ausbildung. Nutzen Sie vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung dieses Potenzial. Die Mitarbeiter des Arbeitgeber-Service besuchen vom 03. bis 07. Dezember verstärkt die Unternehmen. Lassen auch Sie sich zu den Möglichkeiten beraten. Olaf Krackow nimmt unter der 0451 588-773 gerne Ihre Anfragen entgegen“, wirbt Werner für die Einstellung.