Handwerkskammer Schleswig-Holstein kritisiert EU-Pläne zur Reform des Datenschutzrechts
Lübeck/Flensburg, 14. Februar 2013 – Serviceorientierte Handwerksbetriebe erinnern ihre Kunden regelmäßig an Wartungstermine für ihre Heizungsanlage oder an den nächsten TÜV-Termin. Hierfür nutzen sie zwangsläufig die Daten ihrer Kunden. Geht es nach dem Willen der EU, müssten die Betriebe künftig immer erst eine Einverständniserklärung für eine solche Kontaktaufnahme einholen. Bei der Handwerkskammer Schleswig-Holstein stößt die neue Grundverordnung, mit der die EU das Datenschutzrecht europaweit regeln will, auf Kritik. „Kleine Handwerksbetriebe handeln nicht mit Kundendaten. Und sie dürfen nicht mit immer höheren bürokratischen Anforderungen belastet werden“, sagt Kammer-Hauptgeschäftsführer Andreas Katschke. Teilweise seien verschärfte Datenschutz-Regeln nachvollziehbar, zum Beispiel im Bereich der großen Betreiber sozialer Netzwerke oder anderer Online-Unternehmen. Man dürfe aber nicht alle Unternehmen und Geschäftsmodelle über einen Kamm scheren.
Genau das sieht der Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung jedoch vor: Bei jedem Geschäftsvorgang, bei dem personenbezogene Daten erhoben werden, müsste über den Datenschutz informiert werden. Ein Handwerker, der zum Kunden kommt, um zum Beispiel einen Kostenvoranschlag für die Renovierung der Wohnung zu machen, müsste ihn umfassend darüber aufklären, welche Daten er erhoben hat, zu welchem Zweck und wie lange die Daten gespeichert werden. Auch über bestehende Auskunftsrechte, Berichtigungsrechte, Löschungsrechte, Widerspruchsrechte und Beschwerderechte müsste der Kunde informiert werden. Egal, ob der Kunde diese ganzen Informationen überhaupt möchte, der Handwerker stünde in der Pflicht, ihm diese unaufgefordert mitzuteilen.
Katschke hält das für nicht praxisgerecht: „Die EU sollte beim Datenschutz nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Für kleine und mittlere Unternehmen muss es eigene Regelungen geben.“ Handwerksbetriebe, die nur die Daten ihrer Bestandskunden speichern und verwalten, müssten von den Vorschriften ausgenommen werden. Zudem dürfe es nicht sein, dass Handwerksbetriebe vor einer Kontaktaufnahme zu ihren Kunden immer erst eine Einverständniserklärung einholen müssten. „Wenn die Kfz-Werkstatt auf den nächsten TÜV-Termin hinweist, dann ist das eindeutig im Interesse des Kunden und auch der Verkehrssicherheit“, erklärt der Hauptgeschäftsführer. In solchen Fällen müsse eine Datennutzung unbürokratisch ohne vorherige Einverständniseinholung erlaubt sein.