Pressefreiheit: Wir müssen aus unserer Geschichte lernen
Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Presserecht erklärt Markus Kompa, Presseanwalt und Bundestagskandidat der Piratenpartei Deutschland: »Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Enttäuschung: Das juristische Argument, die Pressegesetze der Bundesländer seien nicht auf Bundesbehörden anwendbar, mag formal schlüssig sein. Dennoch ist kein überzeugender Grund erkennbar, entgegen der bisher geübten Praxis die presserechtlichen Auskunftsansprüche nicht auch weiterhin auf Bundesbehörden auszudehnen.Der Ansatz des Bundesverwaltungsgerichts, einen Auskunftsanspruch unmittelbar aus Artikel 5 des Grundgesetzes herzuleiten, ist eher skeptisch zu beurteilen: Es bleibt unklar, in welchem Ausmaß die Presse von der Behörde ein Tätigwerden verlangen kann. Wenn laut Gericht nur ein Mindestmaß bereits vorliegender Informationen geschuldet wird, werden Behörden immer behaupten können, eine angefragte Auskunft sei angeblich zu aufwändig. Eine solche Ausrede ist bei einem Geheimdienst, dessen Aufgabe doch das Beschaffen von Informationen ist, die reinste Realsatire.
Im konkreten Fall ist es zudem nicht nachvollziehbar, warum der Bundesnachrichtendienst (BND) seine braunen Wurzeln im Jahre 2013 noch bemänteln darf. Ein Großteil der Frühgeschichte des BND, der in seinen ersten Jahrzehnten von Personen mit NS-Vergangenheit durchsetzt war, ist längst bekannt. Eine solch unsinnige Geheimhaltungspolitik fordert Whistleblower geradezu heraus. Es wird Zeit, hier endlich vernünftige Gesetze zu machen. Wir müssen uns unserer Geschichte stellen, um aus den Fehlern zu lernen.«