eBay nimmt Sexfotos aus dem Sortiment
Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen geortet – eBay-Zentrale: Erotik-Kategorie in der Kritik (Foto: wikipedia.de/Crazy Phunk) – München (pte025/28.02.2013/12:05) – Das Online-Auktionshaus eBay http://ebay.de reagiert auf Vorwürfe von Jugendschutzorganisationen und überarbeitet seine Kategorie „Akt und Erotik“ sowie das darin enthaltene Angebot an Nacktfotos. Grund dafür ist nicht die mangelnde Professionalität der Aufnahmen, sondern der Zweifel an der Volljährigkeit so mancher abgelichteter Frauen. Das Portal Jugendschutz.net http://jugendschutz.net hat eBay im Februar neun Auktionen gemeldet. Bei manchen konnte sogar „ein Verstoß gegen Straf- oder Justizbestimmungen festgestellt werden“, so die Jugendschützer.Große Löschaktion
Laut Informationen der Süddeutschen Zeitung hat der Konzern eine weitreichende Löschung von zweifelhaften Fotos veranlasst. Von den insgesamt 13.000 Angeboten seien nur mehr 3.500 übrig geblieben. Auch einen Mindestpreis für diese Bilder hat eBay eingeführt. Für gewerbliche Händler beträgt er in Zukunft fünf und für private zehn Euro. Ein harter Schlag für die Händler, zumal der Großteil der Aufnahmen für nur ein bis drei Euro über den virtuellen Ladentisch gehen.
eBay ist rechtlich dazu verpflichtet, eindeutige Fotos von der Plattform zu löschen, sobald sie gemeldet werden. Als User unlängst eines meldeten, reagierten die Verantwortlichen zwei Wochen lang nicht. Erst nach Druck vonseiten der Süddeutschen wurde das gemeldete Angebot vom Netz genommen. eBay ist laut dem Bundesgerichtshof aufgrund der großen Anzahl an zu verkaufenden Objekten nicht dazu verpflichtet, selbst nach zweifelhaften Angeboten zu suchen. Wie schnell der Konzern reagieren muss, sobald der Meldeknopf gedrückt wird, ist nicht festgeschrieben. „Mann kann nicht die Vorteile des Internets nutzen und 24 Stunden, sieben Tage die Woche verkaufen – und dann lange brauchen, um zu reagieren“, erklärt Rechtsanwalt Arno Lampmann, Partner der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum, gegenüber der Zeitung.
Verstoß gegen eigene AGBs
Zu finden sind einige dieser strittigen Fotos unter den Kategorien „Antiquitäten und Kunst“, „Fotografie und Fotokunst“, „Ab 1970“ und schließlich „Akt und Erotik“. Laut den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eBay gar nicht dazu berechtigt Nacktfotos mit Posen ins Sortiment aufzunehmen. Dort heißt es: „Pornos, Erotikdarstellungen als Bilder oder Fotos, privat erstellte Erotikaufnahmen sind verboten.“ Ob die Händler überhaupt die Einwilligung der abgelichteten Frauen haben, ist unklar, selbiges gilt für die Urheberrechte der Fotos.
eBay verdient nicht nur an der Verkaufsprovision und der Einstellgebühr der angebotenen Fotos, sondern auch mit der Werbung, die auf der Website geschaltet wird. Zahlreiche Unternehmen sowie die Bayerische Staatskanzlei empörten sich darüber, dass ihre Banner neben den anrüchigen Bildern erscheinen. eBay spielt seitdem die über Google vermarkteten Anzeigen nicht mehr in der Kategorie „Akt und Erotik“. Grund dafür ist Druck seitens Google, das seinen Werbepartnern versichert, ihre Banner in einem „jugendfreien“ Umfeld zu vermarkten.