VOLLMACHT FÜR DEN ERNSTFALL – RATGEBER INFORMIERT ÜBER PATIENTENVERFÜGUNG & CO

Ein Unfall, eine unheilbare Krankheit oder ein plötzlicher Schlaganfall – immer wieder geraten Menschen in Lebenssituationen, in denen sie nicht mehr selbst über ihre medizinische Behandlung, über die Kündigung ihrer Wohnung oder Geldausgaben bestimmen können. Angehörige, Ärzte oder Gerichte müssen dann stellvertretend Entscheidungen treffen. Und es würde ihnen leichter fallen, wenn sie die Wünsche des Betroffenen wüssten. Vielen Menschen fällt es hingegen schwer, sich mit Fragen um Tod oder Krankheit auseinanderzusetzen, so lange sie gesund sind. Doch genauso verbreitet ist die Angst, irgendwann abhängig vom Willen Fremder zu sein oder nicht „würdevoll“ sterben zu können, weil eine hochtechnisierte Medizin das eigene Leben vielleicht ungewollt verlängern könnte…Wie kann man also in gesunden Zeiten absichern, was im Ernstfall vielleicht einmal geschehen soll? Wo liegt der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung? Und können eigentlich immer alle Wünsche berücksichtigt werden? – Antworten darauf hat der neue Ratgeber „Patientenverfügung“, den die Verbraucherzentralen zusammen mit der Fernsehredaktion „ARD-Buffet“ herausgegeben haben.
Der Ratgeber informiert über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge, deren Verwendungsmöglichkeiten aber auch deren Grenzen. Das Buch soll gleichzeitig dabei helfen, sich über persönliche Werte, Wünsche und Vorstellungen klar zu werden. Es bietet Lesern eine Fülle von Beispielen und Formulierungshilfen.
Den 95-seitigen Ratgeber „Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ gibt es zum Abholpreis von 5,80 Euro in den Beratungsstellen aller Verbraucherzentralen.
Für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch ins Haus.
Bestelladresse:
Verbraucherzentrale NRW, Zentralversand,
Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf.
Oder telefonisch unter 0180/500 14 33, Fax: 0211/38 09-235,
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