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Politik & Wirtschaft

Es eilt – Abgabefrist endet am 31. März!

Arbeitgebermeldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer – Die Agentur für Arbeit Lübeck möchte alle anzeigepflichtigen Arbeitgeber an die Rückgabe der Anzeigenvordrucke für das Jahr 2012 erinnern. Abgabeschluss ist der 31. März 2013 und eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Mit der rechtzeitigen Rückgabe der Vordrucke vermeiden Betriebe Säumniszuschläge.Angesprochen sind alle Betriebe, die im Jahr 2012 im Jahresdurchschnitt monatlich 20 und mehr Arbeitsplätze hatten, daher zur Beschäftigung schwerbehinderter  Menschen verpflichtet sind und ihre Anzeige bisher noch nicht bei der örtlichen Arbeitsagentur eingereicht haben. Aber auch Arbeitgeber, die ein Anzeigenformular zugesandt bekommen haben und deren Beschäftigtenzahl zum Beispiel aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten im Jahresdurschnitt 2012 auf monatlich unter 20 Arbeitsplätze gesunken ist, müssen bei der Arbeitsagentur eine schriftliche Meldung (sogenannte Erklärung „A“) erstatten.

Weitere Informationen zum Anzeigeverfahren gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de (Auswahlpunkt Unternehmen > Rechtsgrundlagen > Schwerbehindertenrecht). Unter http://www.rehadat-elan.de kann bei Bedarf die erforderliche Software zur elektronischen Anzeige kostenlos herunter geladen werden.
Darüber hinaus gehende Fragen können Betriebe aus Lübeck und Ostholstein
gerne unter der Telefonnummer 0451 588 – 414 oder E-Mail-Adresse
Luebeck.161-Reha@arbeitsagentur.de