Es eilt – Abgabefrist endet am 31. März!
Arbeitgebermeldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer – Die Agentur für Arbeit Lübeck möchte alle anzeigepflichtigen Arbeitgeber an die Rückgabe der Anzeigenvordrucke für das Jahr 2012 erinnern. Abgabeschluss ist der 31. März 2013 und eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Mit der rechtzeitigen Rückgabe der Vordrucke vermeiden Betriebe Säumniszuschläge.Angesprochen sind alle Betriebe, die im Jahr 2012 im Jahresdurchschnitt monatlich 20 und mehr Arbeitsplätze hatten, daher zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind und ihre Anzeige bisher noch nicht bei der örtlichen Arbeitsagentur eingereicht haben. Aber auch Arbeitgeber, die ein Anzeigenformular zugesandt bekommen haben und deren Beschäftigtenzahl zum Beispiel aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten im Jahresdurschnitt 2012 auf monatlich unter 20 Arbeitsplätze gesunken ist, müssen bei der Arbeitsagentur eine schriftliche Meldung (sogenannte Erklärung „A“) erstatten.
gerne unter der Telefonnummer 0451 588 – 414 oder E-Mail-Adresse
Luebeck.161-Reha@arbeitsagentur.de