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LAUTSTÄRKEBEGRENZUNG BEI MP3-PLAYERN: INFORMATIONSLEVEL BEIM VERKAUFSPERSONAL MANGELHAFT

verbraucherzentr
Wer beim Kauf von MP3-Playern nach Lautstärkebegrenzungen fragt, trifft zumeist auf taube Ohren: Mehr als die Hälfte der Verkäufer konnte beim Beratungstest der Verbraucherzentrale NRW kein Modell mit dieser Funktion benennen. Und auf die Frage, ob Player als zusätzlichen Schutz für Kinder über eine individuell einstellbare Lautstärkebegrenzung verfügen, wusste gar zwei Drittel des Verkaufspersonals nur Misstöne zu Gehör zu bringen – so das Ergebnis eines Markt-Checks in 43 Geschäften in 16 Städten. Mit einer gesetzlich geregelten Lautstärkebegrenzung und augenfälliger Verbraucherinformation des maximalen Schallpegels von portablen Audiogeräten will die Verbraucherzentrale NRW das Level festgelegt wissen, damit Musik hören Spaß, aber nicht taub macht.

Ein Drittel der Kids hört hierzulande mindestens eine Stunde am Tag Musik über den Knopf im Ohr – und kriegt dabei kräftig was auf die Ohren: Wird lautstarke Musik (über 89 Dezibel) zum täglichen Dauerohrwurm, riskiert man damit nach etwa fünf Jahren einen unheilbaren Hörschaden. Ohrenärzte und Forscherteams schlagen bereits Alarm, dass Altersschwerhörigkeit heute schon bei Zwanzigjährigen beginnt und diagnostizieren eine drastische Zunahme von Innenohrschäden bei 16- bis 20-Jährigen. Für die Verbraucherzentrale NRW Anlass, in 43 Fachgeschäften, Elektromärkten, Kaufhäusern und Handelsketten Interesse an portablen Audioplayern mit dem Dreh zu leisen Tönen zu signalisieren. Laut Auskunft der von der Verbraucherzentrale NRW befragten Hersteller sollen nämlich die meisten Player über eine solche Funktion verfügen. Das Verkaufspersonal schaltete für diese Information beim Beratungs-Check der Verbraucherschützer jedoch offenbar auf stumm: 24-mal gab’s ein „Nein“ auf die Frage, ob Player mit Lautstärkebegrenzer im Angebot seien. Außerdem war zwei Drittel der Beratungsgespräche vor allem von Dissonanzen geprägt: Dass 105 Dezibel durchaus in Ordnung seien, ein Originalkopfhörer keine gesundheitsschädliche Musik übertrage oder dass das Level nur über den Kopfhörer zu regulieren sei – die Tester bekamen viel Nonsens zu hören.

Fast im Chor fehlte dem Verkaufspersonal dann die passende Melodie, als die Frage nach MP3-Playern mit einer individuell einstellbaren Lautstärkebegrenzung als zusätzlichem Schutz für Kinder erklang: Nur elf der 43 Verkäufer wussten Modelle mit dieser Funktion zu benennen – gleichwohl drei der bekanntesten Hersteller nach eigener Auskunft die Portablen damit bestücken.

„Doch nicht nur bei der Beratung rund um gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen durch MP3-Player gibt’s Misstöne, sondern auch bei den gesetzlichen Vorgaben“, intoniert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller einen Forderungskatalog: „Der Gesetzgeber ist gefragt, die Lautstärke portabler Audioplayer verbindlich auf einen maximalen Spitzenpegel von 100 Dezibel festzulegen – das entspricht immerhin noch der Beschallung eines Presslufthammers in zehn Meter Entfernung. Und bei eigens für Kinder und Jugendliche konzipierte Modelle dürfen die Vorgaben der Spielzeugnorm von
80 Dezibel nicht überschritten werden“, hofft er bei den Verantwortlichen auf ein offenes Ohr in Sachen vorbeugender Gesundheitsschutz. Denn immerhin wurden bei verschiedenen Untersuchungen von auf dem Markt befindlichen Geräten Spitzenschallpegel von 105 Dezibel und mehr gemessen: „Erhöht sich der Wert beispielsweise von 100 Dezibel auf 103, verdoppelt sich bereits die Schallenergie“, rechnet der NRW-Verbraucherzentralenvorstand die Belastung des Ohrs vor.
Außerdem: Die Angabe des maximalen Schallpegels muss nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW für Käufer künftig deutlich auf den Verpackungen zu lesen sein – einschließlich einer Warnung vor den Folgen zu lauten Hörens.