Leitfaden für Mittelstandspolitik im Landtag diskutiert
Der Entwurf eines Gesetzes zur Mittelstandsförderung in Mecklenburg-Vorpommern (Mittelstandsförderungsgesetz) ist in der heutigen Landtagssitzung diskutiert worden. „Das Mittelstandsförderungsgesetz ist der Leitfaden für die Mittelstandspolitik in Mecklenburg-Vorpommern. Es bildet den Rahmen für die vielfältigen Fördermaßnahmen zur Flankierung der wirtschaftlichen Entwicklung mittelständischer Unternehmen. Es legt die grundsätzlichen Regeln und Inhalte der Mittelstandspolitik fest“, sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe am Mittwoch im Landtag.
Die Wirtschaftsleistung in Mecklenburg-Vorpommern ist im vergangenen Jahr mit 1,9 Prozent so stark gewachsen wie in keinem anderen Bundesland. „Dies ist das Ergebnis der erfolgreichen Arbeit des Mittelstands in unserem Land. Er hat den Aufbau des Landes maßgeblich vorangebracht. Wir zählen alle gewerblichen und freiberuflichen Unternehmungen bis zu 250 Mitarbeiter dazu. Das sind rund 99 Prozent aller hiesigen Unternehmen, darunter viele Familienunternehmen“, so Glawe weiter.
Wichtige Ziele des Gesetzentwurfs sind beispielsweise mittelständische Strukturen nachhaltig zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu fördern, die Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern und auszubauen, den Fachkräftebedarf zu sichern, die Innovationskraft zu stärken sowie die Gründung und Festigung von selbstständigen Existenzen und die Übernahme von Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft zu erleichtern. „Es wurden neue Aspekte aufgenommen, die bisher in keinem Mittelstandsförderungsgesetz enthalten sind. So soll beim Erhalt und dem Ausbau von Arbeits- und Ausbildungsplätzen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Chancengleichheit geachtet werden“, betonte Glawe.
Der Minister dankte allen Beteiligten, die intensiv am Entwurf mitgearbeitet haben. „Im Rahmen der Verbandsanhörung haben sich insbesondere Kammern, Verbände und Sozialpartner zum Gesetzentwurf geäußert. Die Vorstellungen und Vorschläge der mittelständischen Wirtschaft sind so umfangreich wie selten in den Gesetzentwurf eingeflossen“, betonte Glawe.
Mit dem Entwurf soll die Fassung des Gesetzes aus dem Jahr 1993 aktualisiert werden. „Hiermit wird den vielfältigen geänderten Rahmenbedingungen und Lebenswirklichkeiten Rechnung getragen“, so Glawe weiter. Hierzu zählen unter anderem die demografische Entwicklung, die Effizienz und Verschlankung von Verwaltungsverfahren sowie der zunehmende Einsatz elektronischer Verfahren bei der Kommunikation zwischen Verwaltung und Wirtschaft. Daneben trägt der Gesetzesentwurf den Entwicklungen im nationalen und im europäischen Recht Rechnung.