MIT „RWE ERDGAS 2012“ NICHT VIEL GEWONNEN – WIDERRUF STATT VERTRAGSWECHSEL RATSAM
vz/nrw Mit einem neuen Angebot hat der Versorger RWE Westfalen-Weser-Ems auf den massiven Kundenärger über den Vertrag „Erdgas 2011“ reagiert. Die Verbraucherzentrale NRW rät den rund 100.000 Betroffenen, die bis August 2010 an den bisherigen Gasliefervertrag gebunden sind, weiterhin zum Widerruf des alten Vertrages statt der Vertragsänderung „Erdgas 2012“ zuzustimmen: „Mit der Unterschrift unter ein neues Vertragswerk ist nicht viel gewonnen. Kunden nehmen hierbei weiterhin mögliche Wettbewerbsnachteile in Kauf und zementieren ihre Abhängigkeit von RWE“, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW die Ersatz-Offerte. Im Vergleich zur alten Festpreisvereinbarung sei das Nachfolgeprodukt „Erdgas 2012“ zwar rund 14 Prozent günstiger. Dennoch befinden sich die Konditionen im neuen Festpreisgewand laut Verbraucherzentrale NRW immer noch auf hohem Niveau: „Die Preise liegen deutlich höher als andere Angebote von RWE oder vergleichbare Angebote auf dem Energiemarkt. Zudem sind Gaskunden, die den Umstieg wagen, erneut zwei Jahre – also bis Ende September 2011 – an die neue Festpreisvereinbarung und folglich an den Versorgungsriesen gebunden und können von preisgünstigeren Angeboten anderer Unternehmen nicht profitieren.“
Im Vergleich zum alten Vertrag verspricht RWE bei „Erdgas 2012“ ab Oktober bis Ende September 2011 eine jährliche Ersparnis von circa 252 Euro bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr. „Würde RWE die Kunden jedoch aus dem alten Vertrag entlassen, statt sie in einen neuen zu drängen, könnten sich Verbraucher jetzt an den gesunkenen Gaspreisen auf dem Markt orientieren und günstigere Verträge abschließen“, zeigt die Verbraucherzentrale NRW im Vergleich zum RWE-Angebot andere Perspektiven auf: Bei einem Festpreistarif des Versorgers Nuon etwa ist im Vergleich zu „RWE Erdgas 2011“ eine jährliche Ersparnis von rund 500 Euro drin – und zwar bei zugesicherter Preisgarantie und monatlicher Kündigungsfrist. Die Berliner GasAG ermöglicht mit dem Tarif „Bärengas“ – neben einer Preisgarantie und Laufzeit bis Juni 2011 – sogar eine Ersparnis von rund 1000 Euro.
Wegen möglicher Preisnachteile und der erneut zweijährigen Kundenbindungsfrist erteilt die Verbraucherzentrale NRW dem neuen RWE-Angebot eine Absage. Stattdessen bekräftigt sie ihre Empfehlung, den bisherigen Vertrag „Erdgas 2011“ per Musterbrief zu widerrufen und vorsorglich einen Anspruch auf Schadensersatz anzumelden. Dass Verbraucher hierbei höhere Ersparnisse erzielen als bei Abschluss des Vertrags „RWE Erdgas 2012“, kann die Verbraucherzentrale aufgrund der unabsehbaren Preisentwicklung allerdings nicht garantieren.
Bei einem Widerruf des laufenden Vertrags haben Kunden nach Auffassung der Verbraucherschützer aufgrund eines Formfehlers von RWE gute Karten. Denn der Konzernriese hatte bei Abschluss des Vertrages „Erdgas 2011“ versäumt, eine wirksame Widerrufsbelehrung vorzulegen. Zur Klärung dieser Rechtsfrage wird in einiger Zeit ein Grundsatzurteil erwartet, das den Kunden im Nachhinein möglicherweise eine Rückerstattung unzulässig gezahlter Beträge bescheren wird. „Kunden, die auf das neue RWE-Angebot eingehen, können den ursprünglichen Vertrag jedoch nicht mehr widerrufen und auch nicht vom künftigen Richterspruch profitieren. Wer bereits seinen Widerruf auf den Weg gebracht hat und dennoch die vorgeschlagene Änderungsvereinbarung abschließt, muss ebenfalls damit rechnen, dass RWE etwaige Ansprüche später nicht akzeptieren wird“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor erneutem Vertragsabschluss.
Eine Verbraucherinformation mit Musterbrief zu den RWE-Festpreisangeboten bei Gas gibt es für 1,50 Euro in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder kostenlos im Internet unter
www.vz-nrw.de/rwe-2012.