Justizministerin Spoorendonk setzt sich für eine Regelung zur Verwertung sogenannter DNA-Beinahetreffer ein
Bei der am 12. Juni im saarländischen Perl-Nennig beginnenden Justizministerkonferenz geht es auch um die rechtliche Behandlung sogenannter DNA-Beinahetreffer, die im Rahmen einer molekulargenetischen Reihenuntersuchung anfallen. Solche Massengentests werden auf richterliche Anordnung und mit Einwilligung der Betroffenen zur Aufklärung schwerer Verbrechen durchgeführt. Dabei kann sich bei einem Getesteten ein DNA-Identifizierungsmuster ergeben, das mit den Spuren vom Tatort zwar nicht vollständig übereinstimmt, aber eine so hohe Übereinstimmung aufweist, dass dies auf eine Verwandtschaft zwischen dem Getesteten und dem Täter schließen lässt. Die Verwertung dieser sogenannten Beinahetreffer hat der Bundesgerichtshof im Dezember 2012 für nicht zulässig erklärt.
Dazu betont Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk: „Zur Aufklärung schwerster Straftaten muss eine Verwertung von Beinahetreffern möglich sein. Ihnen kann bei der Strafverfolgung eine entscheidende Rolle zukommen. So konnte mittels Verwertung eines DNA-Beinahetreffers im Landgerichtsbezirk Kiel ein Serienmörder überführt werden, dessen Taten schon Jahrzehnte zurücklagen.“
„Seit der Entscheidung des BGH ist eine Verwertung von Beinahetreffern nicht mehr möglich. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Ermittlungsbehörden an der Aufklärung schwerster Straftaten gehindert werden, obwohl mit dem Beinahetreffer konkrete Hinweise auf den Täter vorliegen. Dies ist auch unter Berücksichtigung der Belange der Opfer und der Angehörigen nicht hinnehmbar“, so Spoorendonk. „Ich halte daher zwingend eine Rechtsgrundlage für erforderlich, die regelt, dass und unter welchen Voraussetzungen Beinahetreffer verwendet werden dürfen.“