Abgeordnetenbestechung bleibt in Deutschland erlaubt – ein Versehen?
Nachdem das Thema „Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung“ heute erneut im Rechtsausschuss des Bundestags vertagt und damit in dieser Wahlperiode entgültig ad acta gelegt wurde, erklärt Melanie Kalowski, Bundestagskandidatin der Piratenpartei Deutschland: »Wer hätte das gedacht. Auch die letzte Chance in dieser Legislaturperiode wurde nicht genutzt, um über das Thema Abgeordnetenbestechung zu beraten und abzustimmen. Eine Ausschussmehrheit des Rechtsausschusses hat das Thema mal wieder vertagt. Statt einer mutigen Entscheidung, mit einer entsprechenden Abstimmung die Anträge ins Plenum zu überweisen, hat sich der Rechtsausschuss zum achten Mal für eine weitere Warteschleife entschieden und sich vor der Verantwortung gedrückt! Wir PIRATEN setzen uns dafür ein, die 2003 unterschriebene UN-Konvention gegen Korruption endlich zu einem gültigen Gesetz zu machen und §108e zu reformieren. Deutschland muss mit der internationalen Staatengemeinschaft gleichziehen und Korruption wirksam bekämpfen. Wir werden uns vehement für strengere Regeln zur Abgeordnetenbestechung einsetzen und den deutschen Status einer Bananenrepublik in diesem Rechtsgebiet endlich beenden.«