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Politik & Wirtschaft

Künstlersozialversicherung: Rentenversicherung kündigt Ausweitung der Prüfung auf Bestandsfälle an

In Sachen Künstlersozialversicherung hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) angekündigt, ihre Prüfungen der ordnungsgemäßen Zahlung der Künstlersozialabgabe jetzt auch auf diejenigen Arbeitgeber zu erstrecken, die bereits abgabepflichtig nach dem KSVG sind. Damit drohen weiteren Unternehmen Betriebsprüfungen und ggf. Nachzahlungen.Zum Hintergrund: 2007 hatte die DRV Bund die Zuständigkeit für die Betriebsprüfungen von der Künstlersozialkasse (KSK) übernommen. In der Folge waren die Betriebsprüfungen intensiviert worden. In den ersten Jahren hatte die DRV Bund sich jedoch bei den Prüfungen auf die Arbeitgeber konzentriert, die bis dahin noch nicht von der KSK als abgabepflichtig erkannt worden waren. Jetzt werden verstärkt die Bestandsfälle geprüft. Die DRV Bund weist darauf hin, dass nach der Erstprüfung das Unternehmen von weitergehenden Aufzeichnungspflichten betroffen ist. So müssen fortlaufende Aufzeichnungen über die Entgelte an Künstler / Publizisten (darunter fallen nach dem Verständnis der KSK z.B. auch Webdesigner oder Grafiker) geführt werden. Die DRV Bund kann vom Unternehmer verlangen, dass dies in Form einer Liste passiert. Es wird auch Einsicht in die Finanzbuchhaltung des Unternehmers genommen um zu bewerten, ob weitere Honorare geflossen sind. Werden Fehler in der Vergangenheit festgestellt, können Bescheide der KSK zurückgenommen und auch für die Vergangenheit höhere Forderungen gestellt werden. Ein Vertrauensschutz gelte hier nicht.