POL-HL: HL, Travemünde, Skandinavienkai / Polizei stellt zahlreiche Verstöße bei Truckern fest
Lübeck (ots) – Am Dienstag, 15.09.2009, führte das Polizeiautobahnrevier Scharbeutz, unterstützt durch das Polizeibezirksrevier Lübeck, den Verkehrs-überwachungsdienst Neumünster, das Bundesamt für Güterverkehr und dem Hauptzollamt Kiel eine Lkw-Standkontrolle in Lübeck-Travemünde, am Skandinavienkai, durch.
In der Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr wurden durch die 17 Beamten ein- und ausreisende Lkw kontrolliert. Die Schwerpunkte der Überwachung lagen in den Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung, Gefahrgut und Eignung der Fahrer aufgrund möglichen Konsums von Alkohol, Drogen oder Medikamenten. Hier waren die Beamten besonders darauf bedacht, die einreisenden, direkt von den Fähren kommenden Trucker zu überprüfen. In den vergangenen zwei Jahren waren etwa ein Dutzend Fahrer, insbesondere aus dem Baltikum und Russland, aufgefallen, die mit Alkoholwerten von weit über ein Promille losfuhren und teilweise direkt nach dem Verlassen des Fährhafens Verkehrsunfälle verursachten.
Im Rahmen der Kontrolle wurden insgesamt 48 Lkw kontrolliert. Davon wurden 21 Lkw beanstandet.
Es wurden zehn Anzeigen wegen Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten/Unterschreitung der erforderlichen Ruhezeiten gefertigt, vier Anzeigen nach dem Gefahrgutrecht, zwei Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung, vier Anzeigen wegen technischer Mängel, zwei Anzeigen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz und vier Anzeigen wegen mangelhafter Ladungssicherung. Zudem wurden diverse Verwarnungen und Kontrollberichte wurden ausgestellt. Es wurde in sechs Fällen die Weiterfahrt bis zur Erfüllung von Auflagen untersagt und es wurden fünf Sicherheitsleistungen von bis zu 400,–EUR einbehalten.
Besonders auffallend war ein 48-jähriger Berufskraftfahrer aus Hannover, der für eine Stockelsdorfer Spedition unterwegs war. Der Fahrer hatte im kontrollierten 28-Tages-Zeitraum 22 schwerwiegende Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten begangen. Dabei unterschritt er die erforderliche Tagesruhezeit von elf Stunden um 05:30 Stunden und überschritt die zulässige Tageslenkzeit von zehn Stunden um über sechs Stunden. Da dieser Fahrer bereits im Vorwege diverse Male aufgefallen war, wird ihn ein Bußgeld in Höhe von ca. 3500,–EUR und den Unternehmer in Höhe von ca. 12000,–EUR erwarten.
Zwei weitere Fahrer fielen auf, da sie ihre Genehmigungen für den Güterfernverkehr in Form von Farbkopien vortäuschten und sich der Urkundenfälschung strafbar gemacht haben dürften.
Ein Anderer hatte absichtlich keine digitale Fahrerkarte in seinem Kontrollgerät eingelegt. Für jeden Tag, an dem er keinen Tätigkeitsnachweis erbringen konnte, muss er mit einem Bußgeld von über 250,–EUR rechnen.
Es wurde auch ein Fahrer betroffen, der Gefahrgut transportierte.
Seine Spedition ist dann verpflichtet, einen so genannten „Gefahrgutbeauftragten“ in seiner Firma zu beschäftigen, der für den ordnungsgemäßen Ablauf und die Beschulung der Fahrer und anderen Angestellten in seiner Spedition Sorge zu leisten hat. Diese Firma verzichtete auf diesen Beschäftigten, was auch ein sehr hohes Bußgeld nach sich ziehen wird.
Die technischen Mängel und unzulässige Abmessungen von Fahrzeugen waren teilweise so gravierend, dass die Fahrzeuge mit der Überhöhe oder den völlig abgefahrenen Reifen, bei denen die Karkasse herausschaute, sofort stillgelegt wurden.
Erfreulich war allerdings die Tatsache, dass bei den einreisenden Fahrern keine körperlichen Beeinträchtigungen festgestellt wurden. Es wurden zwar 13 Alkotests durchgeführt, die alle negativ waren.
Das Gesamtergebnis wird von Seiten der Polizei kritisch betrachtet. Kontrollen dieser Art werden auch weiterhin Priorität bei den Verkehrsüberwachungsdienststellen rund um die Hansestadt Lübeck haben.