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Verkehr

BKA: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, das Zollkriminalamt und das Bundeskriminalamt teilen mit:

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Wiesbaden (ots) – Erfolg bei der Geldwäschebekämpfung – zwei mutmaßliche Drahtzieher in Haft – 9 Millionen Euro beschlagnahmt

Beamte der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Zollkriminalamtes (ZKA) haben am 15.10.09 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mehrere Wohnungen und Geschäftsräume im Raum Speyer/Ludwigshafen sowie in Schifferstadt und Pforzheim durchsucht. Dabei wurden ein 31-jähriger Deutsch-Libanese und ein 26-jähriger Libanese festgenommen, die verdächtigt werden, internationale Geldwäsche zu betreiben. Am 15.10.09 ordnete der Ermittlungsrichter in Frankfurt/Main gegen die beiden Festgenommenen Untersuchungshaft an.

An dem Einsatz waren über 100 Beamte von Zollfahndung und Polizeibehörden aus Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg beteiligt. Gestern erfolgte im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden in den Benelux-Staaten eine weitere Durchsuchung bei einem mutmaßlichen Hintermann des international organisierten Rauschgifthandels. Bei beiden Durchsuchungsaktionen stellten die Ermittler umfangreiche Beweismittel, insbesondere Computer und Geschäftsunterlagen sicher, die nun ausgewertet werden.

Den Durchsuchungen und Festnahmen gingen intensive Ermittlungen der in den Räumen des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden ansässigen Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe von BKA und ZKA voraus, welche durch die Sicherstellung von nahezu 9 Millionen Euro Bargeld am Flughafen Frankfurt/Main im Mai 2008 ausgelöst worden waren. Die nun in Untersuchungshaft befindlichen Tatverdächtigen hatten damals zusammen mit weiteren Kurieren versucht, das vermutlich aus dem Rauschgifthandel stammende Bargeld von den Niederlanden über Deutschland in den Libanon zu transportieren. Bei diesem Versuch wurden sie durch eine Bargeldkontrolle des Zolls am Rhein-Main-Flughafen gestoppt.

In Deutschland besteht keine Verpflichtung, einen Nachweis für die legale Herkunft verdächtiger Gelder zu erbringen. Angesichts der hieraus resultierenden besonders hohen Beweisanforderungen bei der Aufdeckung von Geldwäschedelikten sind die bisherigen Ermittlungsergebnisse ein herausragender Erfolg gegen den organisierten Transport illegaler Gelder.