107,90 EURO AUS ANGST IN DEN WIND GESCHRIEBEN – WARNUNG VOR POST VON MEDIA INKASSOMANAGEMENT
Angeblich säumige Kunden, denen eine Zahlungsaufforderung von 107,90 Euro der Media Inkassomanagement AG mit Sitz in Berlin ins Haus flattert, sollten der Forderung auf keinen Fall nachkommen, sie jedoch vorsorglich schriftlich zurückweisen! Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor der krassen Methode, mit denen das zweifelhafte Inkassounternehmen versucht, vermeintliche Abonnenten eines Gewinnspielpakets Angst einzujagen, damit diese der erhobenen Geldforderung zustimmen und als lukratives Schmankerl ihre Kontoverbindungen auf dem beigefügten Einzugsermächtigungsformular preisgeben.Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Fälle, in denen ahnungslose Betroffene in einem Schreiben von dem Inkassounternehmen drastisch daran erinnert werden, dass bei einem Mandaten, der Firma DEM Marketing, angeblich ein kostenpflichtiger Dienstleistungsvertrag über „200 Gewinnspiele und Millionenrente“ bestünde, dessen fälliger Betrag „bis heute nicht beglichen“ sei. Der Gewinnspielfirma lägen persönliche Kontaktdaten sowie das Einverständnis der Angeschriebenen vor, die zur Eintreibung der Forderung berechtigten. Die aufgelaufene „Schuldsumme“ von 107,90 Euro, die sich aus dem fälligen Betrag für die Gewinnspielfirma, Mahn- und Inkassokosten zusammensetzt, solle „innerhalb der nächsten 7 Tage“ mittels beigefügter Einzugsermächtigung überwiesen werden. Nur so ließen sich weitere Unannehmlichkeiten – vom Mahnbescheid über Zwangsvollstreckung bis hin zum Gerichtsvollzieher – und die damit verbundenen Kosten vermeiden. Der bestehende Vertrag würde dann „automatisch gekündigt“.
Die versuchte Geldeintreiberei der Media Inkassomanagement AG ist in der täglichen Beratungspraxis der Verbraucherzentrale NRW nur ein krasses Beispiel von vielen. „Schriftliche Zahlungsaufforderungen, Gewinnspielmitteilungen und unangemeldete Werbeanrufe zielen darauf, arglosen Angesprochenen persönliche Adressdaten und Kontoverbindungen zu entlocken oder ihnen gleich einen kostenpflichtigen Vertrag unterzuschieben, um sie anschließend ausgiebig abzuzocken“, so die Verbraucherzentrale NRW. Sie rät Betroffenen, sich keinesfalls von dem typischen, aber haltlosen Drohpotenzial in dem Inkassoschreiben einschüchtern zu lassen.
Empfänger der dubiosen Post, die sicher sind, dass sie einem Vertragsangebot zur Teilnahme an Gewinnspielen – weder mündlich noch schriftlich – zugestimmt haben, sollten die Forderung des Inkasso-Unternehmens schriftlich zurückweisen und einen Nachweis darüber fordern, wie der angebliche Vertrag eigentlich zustande gekommen ist. Um keinen negativen Eintrag über die persönliche Zahlungsmoral bei der SCHUFA zu riskieren, rät die Verbraucherzentrale NRW, den Betroffenen dem angeblichen Vertrag mit dem Hinweis zu widersprechen, dass ihnen die genannte Gewinnspielfirma völlig unbekannt sei.
Die Verbraucherzentralen bietet im Internet unter www.vz-nrw.de/gewinnspiel-inkasso und in ihren Beratungsstellen ein kostenloses Musterschreiben, mit denen unberechtigte Forderungen und Rechnungen zurückgewiesen werden können. Betroffene müssen anschließend erst wieder reagieren, wenn ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird. In diesem Fall muss der Geldforderung auf dem Widerspruchsformular, das dem Mahnbescheid beiliegt, innerhalb von 14 Tagen widersprochen werden.