Tipps & Informationen

Vorsicht: Verlust des Versicherungsschutzes

Lampenumrüstung kann zu Problemen beim Versicherungsschutz führen. Aus gegebenem Anlass appelliert der Dehoga (Deutshe Hotel und Gaststättenverband) noch einmal an alle Unternehmer, bei der Umrüstung von Leuchtmitteln gegebenenfalls Experten hinzuzuziehen: Seit einiger Zeit werden auch für herkömmliche Leuchtstofflampen neue Leuchtmittel mit deutlich verbessertem Wirkungsgrad und damit auch höherer Energieeinsparung angeboten, insbesondere sogenannte T5-Lampen und röhrenförmige LED-Lampen. Um diese zu nutzen, sind technische Anpassungen der Leuchten notwendig. Zudem sind die neuen Leuchtmittel unter Umständen vom Lampenhersteller nicht explizit für den Betrieb in der Lampe freigegeben. Beides kann einen Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften darstellen, was im ungünstigsten Fall den teilweisen oder sogar kompletten Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen kann. Sollten Sie also eine solche Umrüstung in Erwägung ziehen, empfehlen wir dringend, sich fachmännischen Rat zu holen oder gleich einen Fachmann zu beauftragen.