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235 Millionen Euro seit 1991 in M-V für

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„Seit 1991 haben der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 235 Millionen Euro in den Küstenschutz investiert“, sagte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus (SPD) in Bergen auf Rügen anlässlich der Mitgliederversammlung des Fördervereins „Lebensraum Rügen“. Beispiele dafür seien die Deichbauten für Neuendorf, Thiessow, Middelhagen und Baabe, die Wellenbrecherbauten vor Lohme und Thiessow, die Buhnenbauten auf Hiddensee, außerdem die Dünen- und Strandverstärkungen im Abschnitt Lobbe-Thiessow und Hiddensee sowie das Küstenschutzsystem vor Dranske.

Entsprechend der Vorschriften des Landeswassergesetzes (LWaG) ist der Küstenschutz in M-V vollständig durch Verbände zu realisieren. Damit sind die Küstenschutzverbände sowie die Wasser- und Bodenverbände gemeint. „Dabei sind die Küstenschutzverbände zuständig für die Pflichtaufgabe des Schutzes der im Zusammenhang bebauten Gebiete“, betont der Minister. Den Wasser- und Bodenverbänden obliegt die Verantwortlichkeit für die Landwirtschaftsdeiche. Da die Küstenschutzverbände in M-V entgegen der gesetzlichen Vorgaben bisher nicht gegründet worden seien, wird diese Aufgabe gegenwärtig auf der Grundlage der im Gesetz vorgesehenen Übergangsregelung durch das Land geleistet. Die Schutzverpflichtung des Landes beschränkt sich also auf „im Zusammenhang bebaute Gebiete“, dies sind in Übereinstimmung mit dem Baugesetzbuch die Ortsinnenbereiche“, so Minister Backhaus. Seit 1992 ist dies geltendes Recht.

„Mit dem bereits in Kraft getretenen Verwaltungs-modernisierungsgesetz sollten die Küstenschutzaufgaben dauerhaft dem Land sowie den Wasser- und Bodenverbänden übertragen werden“, sagte Minister Backhaus. Dahinter steckte die Absicht, die Gründungspflicht von Küstenschutzverbänden abzuschaffen.“ Dazu ist es leider nicht gekommen.
Es ist jedoch überfällig, die Küstenschutzverantwortlichkeit auf eine solide rechtliche Basis zu stellen, da die im Gesetz vorgesehene Übergangslösung schon viel zu lang in Anspruch genommen wird. Ich sehe es als dringendes Erfordernis an, eine Lösung herbeizuführen.“

In diesem Zusammenhang betont der Minister, dass Zuständigkeitsänderungen keinerlei Auswirkungen auf den Anlagenbestand des Küstenschutzes hätten. Vielmehr könnten und müssten Nutzer und Eigentümer der deichgeschützten Flächen außerhalb der bebauten Gebiete in eigener Zuständigkeit über die Zukunft der Deiche entscheiden, wie dies bei den durch die Wasser- und Bodenverbände unterhaltenen Deiche schon heute Praxis ist Für kostenintensive Maßnahmen, wie zum Beispiel die Wiederherstellung oder die Erhöhung von Deichen, würde das Land Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ bereitstellen.