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30 Jahre Internationaler Denkmaltag

Ansicht der Fässer vom Barbarastollen

An diesem Tag, dieses Jahr am 18. April, sollen die Denkmäler in aller Welt sowie die Anstrengungen zur Rettung und Bewahrung dieses Kulturerbes in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gestellt werden.In Deutschland ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe für den Kulturgutschutz nach der Haager Konvention zuständig.

Der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) hat in Zusammenarbeit mit der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) 1982 den „Internationalen Denkmaltag“ ins Leben gerufen.

Denkmäler und ihr Wert

Der Begriff „Denkmal“ beschreibt einen kulturgeschichtlich bedeutsamen Gegenstand menschlicher Schaffenskraft, der an eine Person, ein historisches Ereignis oder auch an allgemeine Lebensumstände erinnert. Der Erhalt dieser Erinnerungswerte steht in einem besonderen öffentlichen Interesse, da ihnen mit Blick auf die Gestaltung der Zukunft eine große Bedeutung zukommt. Die gegenwärtigen und kommenden Generationen profitieren in vielerlei Hinsicht von der Erhaltung kulturgeschichtlicher Denkmälern; sei es durch die Möglichkeit von den Errungenschaften und den Erfahrungen früherer Generationen in positiver sowie in negativer Hinsicht zu lernen oder sie als eine Grundlage für die eigene Identitätsfindung zu nutzen.

Denkmalschutz und Denkmalpflege

In der Bundesrepublik Deutschland wird diese Aufgabe in den Bundesländern im Rahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege wahrgenommen. Hierzu wurden Denkmalschutzgesetze erlassen, in denen die Substanzerhaltung der Denkmäler als öffentliche Aufgabe festgeschrieben ist. Einige Denkmalschutzgesetze begnügen sich jedoch damit nicht, sie enthalten auch Bestimmungen, wonach Denkmäler soweit wie möglich öffentlich zugänglich gemacht und die aus ihnen gewonnenen Resultate verbreitet werden sollen.

Der Schutz von Kulturgut

Während die Begriffe Denkmal, Denkmalpflege und -schutz der Öffentlichkeit immer mehr vermittelt werden, sind die Begriffe Kulturgut und Kulturgutschutz noch nicht in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit vorgedrungen, obwohl sie untrennbar zusammengehören. Letztere entspringen dem verwaltungsrechtlichem Sprachgebrauch im Zivil- und Katastrophenschutz.

Im Zivilschutz ist die Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 (Haager Konvention) die Grundlage des Kulturgutschutzes. Die Haager Konvention wurde verfasst, weil die Vertragsparteien erkannt hatten, dass das kulturelle Erbe in kriegerischen Auseinandersetzungen zu erheblichen Schaden gekommen ist.

Ansicht des Gebäudes des BBK Ansicht des Gebäudes des BBK Quelle: BBK

Die Aufgabe des BBK

Das BBK nimmt Aufgaben im Kulturgutschutz nach der Haager Konvention wahr. Hierzu gehört u.a. auch die Erfassung von unbeweglichen Kulturgütern, die geschützt werden und mit dem Kennzeichnen nach Art. 16 der Haager Konvention versehen werden können, damit eine Identifizierung erleichtert wird.

Ein anderer Schwerpunkt der Maßnahmen gemäß der Haager Konvention ist die Verfilmung geschichtlich wichtiger Dokumente auf langzeithaltbarem Mikrofilm. Die Filme werden in einem ehemaligen Bergwerksstollen im Schwarzwald (Barbarastollen) sicher gelagert. So ist die Bewahrung dieses Kulturgutes während eines bewaffneten Konfliktes oder einer Naturkatastrophe gesichert.

Der „Internationale Denkmaltag“ soll uns daran erinnern, dass das Kulturerbe aller Völker ein wichtiges Gut für die Menschheit ist, dessen Erhalt und Schutz letztlich im Interesse aller liegt.