Tipps & Informationen

_*Die DNA-Analyse — ein erfolgreiches Instrument der Strafverfolgung*_

Am 09. und 10.03.2010 fand an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow die erste Veranstaltung einer neuen gemeinsamen Fortbildungsreihe der Generalstaatsanwaltschaft Rostock und der Landespolizei MV statt. Thema der Veranstaltung war die DNA-Analyse im Strafverfahren.Insgesamt 50 Staatsanwälte und Polizisten analysierten, wie die in MV im Rahmen der Straftatenbearbeitung festgestellten DNA-Identifizierungsmustern zu Personen und Spuren gesichert und ausgewertet werden. Strafprozessuale Fragen der DNA-Analyse standen genauso im Fokus der Veranstalter wie die DNA-Datenerhebung und die Optimierung der Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaften. Ferner wurden Möglichkeiten der weiteren Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung der DNA-Analyse ausgelotet.
Die Sicherung und Auswertung von DNA-Spuren hat in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung in der Kriminaltechnik erlangt. Dies liegt vor allem daran, dass die Ergebnisse der Auswertung gesicherter DNA im Rahmen von Strafverfahren zeitnah erfolgen kann, präzise und beweiskräftig ist.
Die Zahlen der im Landeskriminalamt MV untersuchten DNA-Proben nehmen dementsprechend rasant zu. So wurden im Jahr 2007 3615 DNA-Proben Jahr 2008 5951 DNA-Proben Jahr 2009 8150 DNA-Proben untersucht.
Die wachsende Bedeutung der DNA-Analyse wurde im Land frühzeitig erkannt. Zu Beginn des Jahr 2009 wurden weitere 329.000 € in die DNA-Technik des LKA MV investiert und zwei Laborantinnen sowie ein Sachverständiger eingestellt. Die Untersuchungen werden angesichts der überragenden Beweismöglichkeiten der DNA Analyse mit hohem Aufwand durchgeführt. Allein 2009 wurden für diese Untersuchungen 587.000 € aufgewandt.
So führte der Abgleich der gesicherten Spuren mit denen bereits in der DNA Analysedatei eingelegten Spuren allein im letzten Jahr zu 319 „Treffern“ in MV, d. h. zu einer Übereinstimmung der gesicherten DNA mit bereits gespeicherten Datensätzen.
Diese „Treffer“ konnten so in die Bearbeitung der Strafverfahren einbezogen werden.
Wie entscheidend die Sicherung und Auswertung von DNA-Spuren zur Aufklärung gerade von Gewaltstraftaten ist, zeigen Beispiele der vergangenen Jahre in Mecklenburg
Vorpommern:
. Der Mordfall Antje Struck aus Rostock wurde mit Hilfe der DNA-Analyse geklärt, die Tatverdächtigen wurden verurteilt.
. Der Mord eines 16jährigen Mädchens aus Güstrow im Jahr 2004 wurde durch ein Haar des Tatverdächtigen an der Leiche aufgeklärt.
. Der Täter eines Mordes an einer alleinstehenden Rentnerin im Jahre 1999 in Neuendorf bei Gützkow wurde überführt durch die Auswertung einer Blutspur des Täters.
. Im Februar dieses Jahres konnte ein Tötungsverbrechen in Schwerin sehr schnell mit Hilfe einer DNA-Analyse aufgeklärt werden.
Delikte mit hoher krimineller Energie erfordern moderne Untersuchungsmethoden und effektive strafprozessuale Maßnahmen.
Um in diesen Bereichen die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz weiter zu optimieren, fand der zweitägige Workshop in Güstrow statt, der die Auftaktveranstaltung zu einer Reihe von gemeinsamen Fortbildungsmaßnahmen von Staatsanwaltschaft und Polizei darstellt.