Aalschutzgebiet an der Untereider eingerichtet
KIEL. An der Untereider ist ein Aalschutzgebiet eingerichtet worden. Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume heute (16. September) mit. Ab sofort dürfen in der Eider unterhalb der Eisenbahnbrücke in Friedrichstadt bis zur Mündung beim Eidersperrwerk keine so genannten Blankaale mehr gefangen werden, also Aale, die ihre Laichwanderung in Richtung Sargassomeer angetreten haben und anhand äußerer Merkmale deutlich als künftige Laichfische erkennbar sind. Charakteristisch sind vor allem die silbrig bis goldene metallische Färbung und die stark vergrößerten Augen. Männliche Blankaale sind nur etwa 40 Zentimeter lang, weibliche Blankaale sind größer (meist ca. 60 – 80 Zentimeter, nur in Ausnahmefällen auch noch größer). Von der neuen Regelung, die zunächst bis Ende 2012 gilt, sind beide Geschlechter unabhängig von ihrer Größe erfasst.
Hintergrund ist ein Pilotprojekt der Binnenfischer im Lande, die einen Teil ihres Fangs für den Artenschutz zur Verfügung stellen wollen. Der Bestand des Europäischen Aals hat in den vergangenen Jahren erheblich abgenommen. Insbesondere zeigt sich dies im Aufkommen an jungen Aalen (sog. Glasaalen) an den Küsten. Die EU hatte deswegen bereits 2007 die „Aalverordnung“ erlassen, und seit 2009 werden die Aalbestände auch in Schleswig-Holstein nach detaillierten Managementplänen bewirtschaftet.
Zur Förderung des Aals sind verschiedene Bausteine erforderlich, allen voran der verstärkte Besatz der Gewässer mit jungen Aalen. Weitere Maßnahmen sind verbesserte technische Vorrichtungen, um das Eindringen der Aale (und anderer Fische) in Wasserkraftanlagen zu verhindern, ganz allgemein die Renaturierung von Fließgewässern sowie verstärkte Bemühungen zur Verringerung von Fraßschäden durch Kormorane.
Binnenfischer in Schleswig-Holstein wollen nun einen verstärkten Beitrag zum Aalschutz leisten, in dem sie einen Teil der von Ihnen gefangenen Blankaale nicht vermarkten, sondern in der Eider aussetzen. Hier können die Aale dann ungefährdet in die Nordsee und weiter in ihre Laichgebiete im Sargassomeer abwandern. Für diese zum Artenschutz zur Verfügung gestellten Aale erhalten die Fischer eine Entschädigung, die sie zu 100 Prozent wieder für Besatz mit jungen Aalen aufwenden müssen. Dafür werden Fördermittel aus der Fischereiabgabe und aus dem Europäischen Fischereifonds in Höhe von rund 140.000 Euro für die kommenden zwei Jahre bereitgestellt.
Die Einrichtung des Schutzgebietes an der Eider war notwendig geworden, damit die frisch ausgesetzten Aale nicht gleich wieder entnommen werden können. Mitarbeiter des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hatten vor der Einrichtung des Sperrgebietes Gespräche mit den Betroffenen an der Eider geführt und waren auf viel Verständnis für das Anliegen gestoßen. Auch die dortigen Fischereitreibenden tragen somit zum Gelingen des Projektes bei, denn ab sofort sind alle Blankaale in dem Gebiet geschützt – und damit natürlich auch die, die in der Eider und ihren Zuflüssen selbst aufgewachsen sind.
Die Fischerei auf nicht laichreife Aale (sog. Gelbaale) ist von der Regelung nicht betroffen.
Die Fischereiabteilung des LLUR wird das Vorhaben über die nächsten zwei Jahre beobachten und dann über eine Fortführung oder ggf. Ausweitung des Projektes entscheiden. (Nähere Auskünfte erteilt gerne das LLUR, Abt. Fischerei: Tel.: 04347/704 319; Herr Dr. Roland Lemcke.)