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Abschiebung nach Afghanistan: PRO ASYL und der Bayerische Flüchtlingsrat fordern Absage des für Dienstag geplanten Abschiebeflugs

Abschiebung nach Afghanistan: PRO ASYL und der Bayerische Flüchtlingsrat fordern Absage des für Dienstag geplanten Abschiebeflugs – PRO ASYL und der Bayerische Flüchtlingsrat fordern ein Moratorium für Abschiebungen nach Afghanistan. Abschiebungen sind unverantwortlich, es gibt keine dauerhaft sicheren Gebiete. Die morgige Abschiebung nach Afghanistan ist auch für Flugpersonal und Bundespolizei gefährlich. Aktuell warnt die Bundesregierung für alle aus Deutschland Kabul anfliegenden Flüge vor Raketenangriffen und »gezielten Flugabwehr-Attacken« auf allen Flughäfen in Afghanistan:

»The Federal Republic of Germany advises all German operators not to plan and conduct flights within FIR Kabul (OAKX) below FL330 including take off and landings at all airports due to potential risk to aviation from dedicated anti-aviation and ground to ground weaponry and ground attacks on aerodrome infrastructure.« (Warnhinweis im Original) Erst am 27. September schlugen unmittelbar nach der Landung des NATO-Generalsekretärs und der US-amerikanischen Verteidigungsministers in Kabul Raketen und Mörsergeschosse auf dem Kabuler Flughafen ein.

»Bund und Länder müssen die traurige Realität im Kriegs- und Krisengebiet zur Kenntnis nehmen und den für Dienstag geplanten Abschiebeflug absagen. Dass ausgerechnet am Tag der Konstituierung des Bundestages in das Krisengebiet abgeschoben werden soll, ist eine verantwortungslose Verneigung vor Rechtspopulisten«, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.

»Auf diese Art schließt die CSU nicht die rechte Flanke, sondern öffnet sie weit in Richtung AfD und Co. Bayern ignoriert weiterhin die Gefahren, die Rückkehrern in Afghanistan drohen«, warnte Stephan Dünnwald, Sprecher des bayerischen Flüchtlingsrates.

In den letzten Tagen forderten Anschläge in Moscheen erst wieder mehr als 50 zivile Opfer, zusätzlich zu zahlreichen Angriffen der Taliban in verschiedenen Landesteilen. Die Flüchtlingsorganisationen fordern vom Auswärtigen Amt den jährlichen »Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage« zügig vorzulegen. Der letzte reguläre Bericht ist mehr als ein Jahr alt und veraltet. Die Bundesregierung muss die asylrechtlich relevanten Fakten zur »Zumutbarkeit und Erreichbarkeit« von angeblich sicheren Gebieten veröffentlichten.

Nach dem verheerenden Bombenanschlag am 31. Mai 2017, bei dem die deutsche Botschaft in Kabul teilweise zerstört worden war, hatten Bund und Länder sich darauf verständigt: Abgeschoben werden nur »Straftäter, Gefährder und hartnäckige Identitätsverweigerer«.

Bayern wird sich nach Informationen des bayerischen Flüchtlingsrates wohl nicht an diese Regelung halten.

»Nach unserem Erkenntnisstand bricht Bayern die im Bund vereinbarte Einschränkung bei Abschiebungen auf Straftäter, Gefährder und Identitätsverweigerer«, so Dünnwald. »Mehrere der jetzt von Bayern in Abschiebehaft genommenen Afghanen fallen aus diesen Kategorien heraus. Nur zum Teil handelt es sich um Straftäter. Bei den dem Flüchtlingsrat bekannten Straftätern handelt es sich um Personen, denen mehrheitlich Bagatelldelikte zur Last gelegt werden. Erst in der Summe überschreiten diese Straftaten die Bagatellgrenze von 50 Tagessätzen. In einem Fall ist die Person psychisch krank, und braucht medizinische Hilfe statt einer Abschiebung«.

Aus anderen Bundesländern liegen noch keine Informationen vor. Dehnbar ist der Begriff der »Ausreisepflichtigen, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern«. Es ist davon auszugehen, dass die Begriffe »Straftäter« oder »Gefährder« von den Ländern höchst unterschiedlich ausgelegt werden. PRO ASYL weist daraufhin, dass diese Begriffe unbestimmt sind und man zudem regelmäßig Asylsuchenden unterstellt, ihre Identität getäuscht zu haben. Niemand bei PRO ASYL hat Sympathien für Menschen, die schwer kriminell sind. Straftaten muss mit den Mitteln des Strafrechts begegnet werden. Wer Straftaten begeht, gehört vor Gericht gestellt und nach Verurteilung in Haft. Das öffentliche Herausstellen von Straftätern und deren Straftaten wie beim letzten Flug soll offenbar generelle Akzeptanz für Abschiebungen nach Afghanistan schaffen, die aufgrund der Sicherheitslage und der eskalierenden Kriegssituation unverantwortlich sind.

Hinweis: PRO ASYL hat in einer umfangreichen Stellungnahme zu den Lageberichten des AA deren mangelnde fachliche Qualität belegt.