AC/DC-„World Tour 2015“: Kartenverkäufer Eventim auf dem rechtlichen „Highway to hell“
Die Verbraucherzentrale NRW hat Eventim wegen einer Bearbeitungsgebühr sowie einer fehlenden kostenlosen Zahlmöglichkeit beim Vor-Vorverkauf abgemahnt. Ticketkäufer können Geld zurückfordern.Sofort unter „High Voltage“ waren am vergangenen Samstagmorgen bundesweit hunderttausende AC/DC-Fans, als Eventim überraschend einen „Ticketalarm“ auslöste. Ab neun Uhr, so lautete die Email-Botschaft an die interessierte Kundschaft, sollten die ersten Karten der im Sommer geplanten „Rock or Bust World Tour 2015“ „verbindlich reserviert“ werden können – zwei Tage vor dem offiziellen Verkaufsstart.
Solche Ankündigungen zur australischen Hard-Rock-Band führen regelmäßig zu panischen Buchungs-Zuständen. So brauchte es beispielsweise vor fünf Jahren nur wenige Minuten, bis über 300.000 Eintrittskarten für fünf Stadion-Konzerte ausverkauft waren. Nur zu verständlich daher, dass der „größte E-Commerce Anbieter für Ticketing in Europa“ bei diesem Exklusivverkauf erhöhtes Bestell-Aufkommen registrierte.
Doch was im Trubel des Vor-Vorverkaufs übel aufstieß: Eventim hatte sich auf den rechtlichen „Highway to hell“ begeben. Denn bezahlt werden konnten die 101 Euro teuren Tickets lediglich via Lastschrift oder Kreditkarte. Für beide Varianten kassierte Eventim bei der Bestellung von 4 Tickets jeweils 8,72 Euro extra.
Das ist unzulässig. Denn Verbrauchern muss stets eine unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit eröffnet werden.
Damit nicht genug. Wer die erlaubten maximal vier Tickets reservierte, dem brummte der Kartendealer zwangsweise auch einen „Premiumversand“ samt Bearbeitungsgebühr auf. Satte 29,90 Euro kamen so für eine innerdeutsche Versendung obendrauf. Premium war dabei offenbar nur der Preis. In sozialen Netzwerken wird mittlerweile geschimpft, dass Karten einfach als 60 Cent frankierter Brief ins Haus kamen.
Die Verbraucherzentrale NRW hält es bei solchen Bedingungen mit dem AC/DC-Hitalbum „If You Want Blood (You’ve Got It)“. Im Klartext: Sie hat Eventim wegen der Bearbeitungsgebühr und der fehlenden kostenlosen Zahlmöglichkeit abgemahnt.
Das Gute darüber hinaus: Hinsichtlich der Zahlungsgebühren spricht das Gesetz eine klare Sprache: Alarm-Bucher können die zu Unrecht kassierten Entgelte von Eventim zurückfordern.
Diesen Aufwand kann sich sparen, wer seine AC/DC-Tickets erst im regulären Vorverkauf geordert hat. Denn dort verzichtet Eventim auf die Abzock-Entgelte.