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Ärzteparlament gegen Gesetzespläne und für Erhalt der Freiberuflichkeit

Widerstand aus dem Norden gegen das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – Die Schleswig-Holsteinische Ärzteschaft wendet sich gegen Inhalte des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes, das die Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode plant. Das machte die Diskussion im Plenum der Kammerversammlung deutlich, die in dieser Woche in Bad Segeberg tagte. Die Kammerversammlung ist als gewähltes ‚Parlament der Ärzteschaft‘ das oberste Gremium der Ärztekammer Schleswig-Holstein.Im Visier der Delegierten stand insbesondere die Sorge um den Erhalt von Freiberuflichkeit und Selbständigkeit des Arztberufs. Der Referentenentwurf für das geplante Bundesgesetz, der seit Oktober vorliegt, zielt unter anderem auf die verstärkte Einbeziehung von Krankenhäusern und stationären Einrichtungen in die ambulante Patientenversorgung ab. Gleichzeitig sollen in zahlreichen Gebieten, die formal als ‚überversorgt‘ gelten, Arztsitze niedergelassener Haus- und Fachärzte abgebaut werden.

Es könne nicht das Ziel sein, die ärztliche Versorgung im Land künftig mehr und mehr in die Hand großer Medizinanbieter zu geben. Eine adäquate Patientenversorgung brauche die freie Ausübung des Arztberufs. Sie allein könne auch dem Patienten die freie Arztwahl zusichern und gewährleiste ein Vertrauensverhältnis in der Arzt-Patienten-Beziehung, das in der Regel für den Behandlungsverlauf unerlässlich sei.

Als sinnlos und kontraproduktiv erachteten die Delegierten zudem die im Gesetzentwurf geplanten Termin-Servicestellen. Auch sie könnten nicht erreichen, dass ein Patient in jedem Fall einen schnellen Termin bei seinem Wunscharzt erhielte. Stattdessen werde ihm – unter hohem Verwaltungsaufwand – gegebenenfalls ein Termin bei einem anderen, ihm unbekannten Facharzt vermittelt. Die Regelung, so Kammerpräsident Dr. Franz Joseph Bartmann, diene lediglich der plumpen Befriedigung vermeintlicher Wählerinteressen, trage aber nichts zur Lösung des eigentlichen Problems bei.