A.f.A.: Saison – Kurzarbeitergeld für Garten- und Landschaftsbauer

Mit dem Saison-Kurzarbeitergeld können Betriebe des Bau- und Dachdeckergewerbes Arbeitsausfälle in der Schlechtwetterzeit überbrücken ohne ihre Arbeitnehmer entlassen zu müssen. Ab Dezember 2007 können erstmals auch Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus von dieser Entgeltersatzleistung profitieren.„Die gewerblichen Mitarbeiter können dadurch bei witterungs- und wirtschaftlich bedingten Arbeitsausfällen von Dezember 2007 bis März 2008 kostenneutral weiterbeschäftigt werden. So bleiben dem Unternehmen die eingearbeiteten Fachkräfte und den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze erhalten“, erklärt Wolfgang Werner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Lübeck.
Nähere Auskünfte über das Verfahren gibt es im Internet (www.arbeitsaqentur.de -> Unternehmen -> Finanzielle Hilfen -> Kurzarbeitergeld -> Saison-Kug) oder der Agentur für Arbeit Lübeck (Tel. 0 451 / 5 88-3 69).









