Das interaktive Online-Magazin seit 1999

Aktuelle Nachrichten, lokale Themen aus Kultur, Wissenschaft, Sport, Politik, Wirtschaft, Rezensionen und Veranstaltungen

Politik & Wirtschaft

Als Dekoration oder als Lebensmittel: Bunt gefärbte Eier aus Schleswig-Holstein gehören zur Osterzeit einfach dazu

KIEL. Eier werden gerade an Ostern als Dekoration oder als Lebensmittel nachgefragt. Landwirtschaftsministerium und Landeslabor Schleswig-Holstein raten daher zu Aufmerksamkeit beim Einkauf. Nicht alle haben das Glück, sich mit den Eiern eigener Hühner versorgen zu können.
Verbraucher sollten auf folgende Angaben auf der Verpackung achten: Grundsätzlich muss die so genannte Packstelle mit Zulassungsnummer, Name und Anschrift genannt sein. Eierverpackungen aus Schleswig-Holstein tragen immer die Kennzeichnung DE-01. Es folgt dann die vierstellige Nummer des Verpackungsbetriebs (also DE-01XXXX). Diese Angaben informieren, wer die Packung gefüllt hat und damit die Verantwortung für Sortierung, Angabe der Haltungsform, Güte- und Gewichtsklasse sowie die Haltbarkeit der Eier übernimmt. Damit wird aber keine Angabe zur Herkunft der Eier gemacht. Viele Verbraucher sind der Meinung, dass Packungen mit der Angabe einer deutschen Packstelle auch Eier aus Deutschland enthalten müssten. Das ist nicht der Fall: Über die Herkunft gibt nur der Stempel direkt auf dem Ei Auskunft. So erkennt man ein Ei aus Schleswig-Holstein daran, dass wiederum auf das „DE“ auf dem Ei eine „01“ folgt. Wer also sicher gehen will, dass sein Frühstücksei auch aus Schleswig-Holstein kommt, muss die Packung öffnen und auf den Eierstempel schauen.
Für viele Verbraucher spielt neben der Frage der Herkunft eine artgerechte Hühnerhaltung eine mindestens ebenso wichtige Rolle. Hierüber gibt die vorangestellte Zahl Auskunft. Eier aus Freilandhaltung sind mit der „1“ gekennzeichnet, Eier aus Bodenhaltung mit „2“. Die Haltungsform „3“ bei deutschen Eiern bedeutet, dass sie von in Kleingruppen gehaltenen Hühnern gelegt worden sind. Ein schleswig-holsteinisches Ei aus Bodenhaltung beispielsweise ist daher mit dem Stempelaufdruck „2-DE-01XXXXX“ gekennzeichnet.

Bei nicht aus Deutschland kommenden Eiern, die mit der „3“ gekennzeichnet sind, kann es sich übrigens um Eier aus Batterie-Käfighaltung handeln, einer Haltungsform, die hier verboten ist.

Das Landeslabor in Neumünster ist in Schleswig-Holstein für die Zulassung der Packstellen und für die Registrierung der Legehennenbetriebe zuständig. Es kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der europäischen Vorschriften.