Änderungen beim Online-Einkauf – Nachteile für den Verbraucher?
Kehl – Ab dem 13. Juni 2014 ändert sich einiges beim Einkaufen im Internet. Grund hierfür ist die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU. Die einschneidendste Änderung liegt beim Widerrufsrecht. Zukünftig muss der Käufer beim Widerruf immer die Kosten des Rückversands bezahlen; bislang trug der Anbieter die Rückversandkosten, wenn der Bestellwert über 40 Euro lag. Der Online-Schlichter in Kehl beleuchtet hierzu den Hintergrund. Maßgeblich war für den europäischen Gesetzgeber, die Versandkosten beim Widerruf möglichst
ausgewogen auf beide Parteien zu verteilen. Zukünftig trägt der Verbraucher damit zwar die
Kosten für die Rücksendung, doch sollte man nicht vergessen, dass der Anbieter im Falle eines
Widerrufs weiterhin die Hinsendekosten übernimmt und sich die Kosten für den Verbraucher
folglich auf die Retoure beschränken. Die bisherige „40-Euro-Regel“ war zu kompliziert und bot
keine echte Rechtssicherheit für Verbraucher und Anbieter.
Weitere Änderungen bringen dem Verbraucher Vorteile. Zum Beispiel die „Button-Lösung“, die
bereits am 01.08.2012 eingeführt wurde. Mit dieser Lösung kommt ein Kaufvertrag im Internet
nur dann zustande, wenn der Verbraucher den Vertragsabschluss explizit durch das Klicken eines
Buttons bestätigt, dass er über alle entstehenden Kosten informiert wurde.
Ein weiterer Vorteil der Verbraucherrechterichtlinie ist, dass sich Verbraucher keine Gedanken
mehr darüber machen müssen, in welchem Land sie online einkaufen. Denn ab Sommer 2014
gelten in allen EU-Mitgliedsstaaten beim Online-Shopping die gleichen Regeln, insbesondere das
Widerrufsrecht von 14 Tagen. Bisher variierte dies zwischen 7 und 15 Tagen.
Das 14tägige Widerrufsrecht ist ein großes Plus gegenüber dem Einkauf im Ladengeschäft. Was
den Verbraucher allerdings nicht davon abhalten sollte, sich etwas mehr Gedanken darüber zu
machen, was er im Internet überhaupt bestellt…
Trotz der neuen Verbraucherrechterichtlinie bleibt das Verbraucherrecht aber eine komplexe
Angelegenheit. Hier setzt das kostenlose Angebot des Online-Schlichters in Kehl an, der
zwischen Verbrauchern und Anbietern vermittelt. Alleine im Jahr 2013 konnte der Online-
Schlichter über 70 % der von ihm zur Schlichtung geeigneten Fälle lösen.
Weitere Informationen über die Arbeit des Online-Schlichters in Kehl finden Sie unter:
www.online-schlichter.de.