Andreas Hein: Neues Ladenöffnungszeitengesetz stärkt den ländlichen Raum
Zur heutigen Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses für ein neues Ladenöffnungszeitengesetz erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher, Andreas Hein:
„Mit dem vorliegenden Entwurf für ein neues Ladenöffnungszeitengesetz stärken wir insbesondere den ländlichen Raum. Erst mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung wird eine Sonntagsöffnung unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Wir wollen, dass Kleinstsupermärkte ohne Verkaufspersonal in Gemeinden und Städten mit einer Einwohnerzahl von bis zu 2.500 Einwohnern und mit einer Verkaufsfläche von maximal 350 Quadratmetern auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Das dient der ortsnahen Versorgung der Bevölkerung, gerade im ländlichen Raum, dort wo es oftmals keine klassischen Supermärkte gibt. Die Begrenzung der Einwohnerzahl und Verkaufsfläche sind notwendig, damit das verfassungsrechtlich geforderte Regel-Ausnahmeverhältnis mit Blick auf den Sonn- und Feiertagsschutz gewahrt wird.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe nur sehr restriktiv und unter Berücksichtigung enger Grenzen zur Wahrung gleich- oder höherrangiger Rechtsgüter, wie der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zur Nahversorgung, möglich. Das fordert unser Grundgesetz. Daher ermöglichen wir eine Nahversorgung mittels personallosen Kleinstsupermärkten und deren Öffnung in einem klar festgelegten Rahmen.
Wir sind davon überzeugt, dass wir mit dem neuen Ladenöffnungszeitengsetz, welches im Mai-Plenum noch im Landtag beschlossen werden muss, gerade die Versorgung im ländlichen Raum erheblich verbessern und gleichzeitig dem besonderen gesetzlichen Schutz von Sonn- und Feiertagen in Schleswig-Holstein gerecht werden. So schaffen wir erstmals eine rechtssichere Grundlage für die Sonntagsöffnung. Davon profitieren derzeit rund 20 personallose Supermärkte im Land.“









