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Politik & Wirtschaft

Angelika Beer: Energiewirtschaftsgesetz – Das Planungschaos der Bundesregierung muss der Schleswig-Holsteiner zahlen

Zur heutigen Verabschiedung des Energiewirtschaftsgesetzes [1] durch den Deutschen Bundestag erklärt die Piraten-Abgeordnete Angelika Beer: „Das ist ein schwarzer Tag für die Menschen in Schleswig-Holstein. Zu Beginn der Bankenkrise waren sich alle einig, dass es nicht sein kann, dass Gewinne privatisiert, Verluste aber sozialisiert werden. Und jetzt passiert mit dem Energiewirtschaftsgesetz wieder genau das Gleiche. Die Probleme der Unternehmen werden auf die Verbraucher abgewälzt.“Beer bedauert zudem, dass der Entschließungsantrag der Grünen Bundestagsfraktion abgelehnt wurde. Denn dieser enthielt endlich die Klarheit, die dem Verbraucher in Schleswig-Holstein fehlt. Die Grüne Bundestagsfraktion hatte u.a. beantragt, „die Kostenumlage von bis zu
0,25 ct/kWh auf die Stromverbraucherinnen zu streichen.“ Eine Forderung, der sich der Kieler Energiewende-Minister Robert Habeck leider nicht angeschlossen hat, sondern im Gegenteil, das Abwälzen der Kosten auf die Verbraucher akzeptiert.

Ministerpräsident Albig kündigte noch Anfang November an, dass der Staat den Netzausbau selbst in die Hand nehmen müsse, wenn es die privaten Anbieter nicht können. Daran knüpft MdL Angelika Beer jetzt an: „Eine mögliche Finanzierung durch die KfW ist überfällig. Die Bundesregierung verstößt bis heute gegen ihren eigenen Koalitionsvertrag, indem die Gründung einer unabhängigen und kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft festgehalten wurde. Passiert ist nichts. Natürlich würde eine Netzagentur in staatlicher Hand auch Kosten auf die Verbraucher umlegen, aber die Gewinne ebenso.“

Man könne sich, so MdL Beer, die jetzt entstandene Situation ganz einfach mit einem sprachlichen Bild erklären: „Ich kaufe mir erst dann ein Bahnticket, wenn es auch Züge und Schienen gibt, auf denen ich damit fahren kann. Und genau so baue ich auch erst dann einen Off-Shore-Windpark, wenn das entsprechende Netz dafür da ist.“

[1] Ist ein Netzbetreiber aufgrund fehlender Kapazitäten nicht in der Lage, Strom aus einem Windpark abzunehmen, muss er den Betreiber des Windparks für dessen Verluste entschädigen. Die Netzbetreiber sehen sich allerdings nicht in der Lage, diese Kosten zu tragen. Da private Versicherer nicht dazu bereit sind, den Netzbetreibern entsprechende Policen anzubieten, kommt nun Schützenhilfe von der Bundesregierung. So sieht das heute vom Bundestag verabschiedete Energiewirtschaftsgesetz vor, dass sich die Netzbetreiber die Schadenssumme über eine Umlage vom Stromkunden zurückholen können. Bis 17,5 Millionen Euro zahlt der Netzbetreiber demnach selbst, alles darüber hinaus wird auf den Stromkunden abgewälzt.