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Menschlich gesehen

Arbeiten in Lübeck – Großstadt-Unternehmen mit Standortvorteil

Unternehmen in Großstädten haben einen Standortvorteil. Aufgrund besserer Verkehrsanbindungen können Produkte von Firmen, die sich in den Ballungsräumen niedergelassen haben, leichter vermarktet werden. Auch für zugezogene Beschäftigte und Pendler in Lübeck ist Metropolregion Hamburg aufgrund flexibler Arbeitsbedingungen attraktiver.Arbeitszeitbetrug durch vorzeitigen Feierabend?

Viele Menschen aus der Region Lübeck pendeln tagtäglich zu ihren Arbeitsplätzen in den Großraum Hamburg. Das Angebot an Arbeitsplätzen ist in den Ballungsräumen der norddeutschen Großstädte deutlich größer als in den ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins. Beim Unterschreiben eines Arbeitsvertrags gehen Mitarbeiter die Verpflichtung ein, bestimmte Leistung zu erbringen. Vertraglich werden wichtige Eckpunkte wie die genaue Tätigkeit, Arbeitszeit und Arbeitsort klar definiert. Dennoch kommt es häufiger zu Missverständnissen über Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz. Ein wichtiges Thema ist der sogenannte Arbeitszeitbetrug, bei dem sofort an einen frühen Feierabend oder an das Ausstempeln für Kollegen gedacht wird. In der Praxis haben viele Arbeitnehmer bereits einmal Arbeitszeitbetrug begangen, ohne sich dessen bewusst zu sein. Zum Arbeitszeitbetrug zählen neben der bewussten Manipulation von Zeiterfassungssystemen sowie der Vortäuschung von nicht geleisteten Arbeitszeiten auch ständiges Zuspätkommen oder Zeitunglesen während der Arbeitszeit. Als Betrug gelten auch die Überziehung von Pausenzeiten sowie zusätzliche ungenehmigte Pausen in Form von Raucher- oder Kaffeepausen. Private Telefonate oder Surfen im Internet fallen ebenfalls unter den Arbeitszeitbetrug.

Tatsächliche Wochenarbeitszeit dokumentieren

Grundsätzlich kann jede Handlung, die ohne Genehmigung des Arbeitgebers erfolgt und einen Arbeitnehmer davon abhält, seine Arbeit zu leisten, als Arbeitszeitbetrug gewertet werden. Toilettengänge, Tätigkeiten während der Pause, sowie alle Handlungen, denen der Vorgesetzte ausdrücklich zugestimmt hat, zählen hingegen nicht zum Arbeitszeitbetrug. Da einem Unternehmen durch ständigen Arbeitszeitbetrug ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, muss bei wiederholtem Fehlverhalten mit einer Abmahnung oder Kündigung gerechnet werden. Bei Verdacht auf schwere Pflichtverletzungen durch den Arbeitnehmer hilft die Detektei Hamburg mit professionellen Observationen, Verdachtsmomente aufzuklären und die tatsächliche Wochenarbeitszeit zu dokumentieren. Die TÜV-zertifizierte Wirtschaftsdetektei übernimmt auch Ermittlungen im Privatbereich. Wenn sich der Verdacht auf Arbeitszeitbetrug bestätigt, wird oft eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen, die im Einzelfall auch ohne vorheriger Abmahnung erfolgt. Bei einer außerordentlichen Kündigung ist es unerheblich, ob es lediglich einmalig zum Arbeitszeitbetrug kam oder ob dieser wiederholt auftrat. Dabei kann auch häufiges Zuspätkommen einen Arbeitszeitverstoß darstellen und zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber führen. Die falsche Angabe von Überstunden zählt ebenfalls zu den wichtigen Gründen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Allerdings wird nicht bei jeder kleinen Schummelei das Arbeitsverhältnis sofort beendet.