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Politik & Wirtschaft

Arbeitgebermeldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Jährlich prüfen die Agenturen für Arbeit, ob die Betriebe ihrer Beschäftigungspflicht nachgekommen sind. Dafür müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten für das Kalenderjahr 2013 bis spätestens 31. März 2014 bei ihrer Agentur für Arbeit vor Ort anzeigen.

Als beschäftigungspflichtig bekannte Arbeitgeber haben die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm „REHADAT-Elan“ auf CD-ROM bereits Anfang des Jahres erhalten. Sollten beschäftigungspflichtige Unternehmen keine Unterlagen erhalten haben oder weitere Vordrucke benötigen, können diese über den Bestellservice der BA unter http://www.REHADAT-Elan.de angefordert werden.

Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Dort finden die Betriebe zusätzliche Informationen zur Installation und Anwendung des Programms.