Arbeitgebermeldung zur Beschäftigung Schwerbehinderter

Die Agentur für Arbeit Lübeck möchte alle anzeigepflichtigen Arbeitgeber an die Rückgabe der Anzeigevordrucke für das Jahr 2006 erinnern. Abgabeschluss ist der 31.03.07.
Angesprochen sind alle Arbeitgeber, die im Jahr 2006 im Jahresdurchschnitt monatlich 20 und mehr Arbeitsplätze hatten und daher zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind und ihre Anzeige bisher noch nicht bei der örtlichen Arbeitsagentur abgegeben haben. Aber auch Arbeitgeber, die ein Anzeigeformular zugesandt bekommen haben und deren Beschäftigtenzahl im Jahr 2006 im Jahresdurchschnitt auf monatlich unter 20 Arbeitsplätze gesunken ist, müssen bei der Arbeitsagentur eine schriftliche Meldung (sog. Erklärung „A“) erstatten.
Weitere Informationen für Arbeitgeber zum Anzeigeverfahren gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de (Auswahlpunkt Informationen Arbeitgeber / Schwerbehindertenrecht / Anzeigeverfahren). Unter http://www.rehadat-elan.de kann die erforderliche Software zur elektronischen Anzeige kostenlos herunter geladen werden.
Darüber hinaus gehende Fragen können unter der Telefonnummer 0451/588-641 an die Agentur für Arbeit Lübeck gerichtet werden.









