Arbeitgebermeldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Die Agentur für Arbeit Lübeck möchte alle anzeigepflichtigen Arbeitgeber an die Rückgabe der Anzeigevordrucke für das Jahr 2007 erinnern. Abgabeschluss ist der 31.03.08.Angesprochen sind alle Arbeitgeber, die im Jahr 2007 im Jahresdurchschnitt monatlich 20 und mehr Arbeitsplätze hatten und daher zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind und ihre Anzeige bisher noch nicht bei der örtlichen Arbeitsagentur abgegeben haben. Aber auch Arbeitgeber, die ein Anzeigeformular zugesandt bekommen haben und deren Beschäftigtenzahl im Jahr 2007 im Jahresdurchschnitt auf monatlich unter 20 Arbeitsplätze gesunken ist, müssen bei der Arbeitsagentur eine schriftliche Meldung (sog. Erklärung „A“) erstatten.
Weitere Informationen zum Anzeigeverfahren gibt es bei der Agentur für Arbeit Lübeck unter der Telefon 0 451 / 5 88-6 41 und im Internet unter www.arbeitsagentur.de (Auswahlpunkt Unternehmen > Rechtsgrundlagen > Schwerbehindertenrecht). Wer weitere Vordrucke benötigt oder keine bekommen haben sollte, kann diese unter http://www.rehadat-elan.de bestellen oder kostenlos herunterladen.









