Arbeitslose müssen Umzug mitteilen
Wer Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit bezieht, muss Veränderungen in seinen persönlichen Verhältnissen unverzüglich mitteilen. Dies gilt ganz besonders bei einem Umzug.
Wer umzieht, hat viel um die Ohren und jede Menge zu beachten. „Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten alle Anspruchsberechtigten auf Arbeitslosengeld jedoch im ganzen Umzugsstress eins nicht vergessen: Nämlich den Wohnwechsel der Agentur für Arbeit zu melden! Das geht unkompliziert online unter www.formular.arbeitsagentur.de oder telefonisch unter der 0800 4 5555 00“, rät Kathleen Wieczorek, Bereichsleiterin in der Agentur für Arbeit Lübeck.
Erfolgt diese Mitteilung nicht und ist der Arbeitslose nicht mehr erreichbar, geht die Arbeitsagentur im Normalfall davon aus, dass eine der gesetzlichen Voraussetzungen – die Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung – nicht mehr besteht. Ein Nachsendeantrag genügt nicht, um die Erreichbarkeit sicherzustellen. Bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts wird die Zahlung des Arbeitslosengeldes eingestellt. Eventuell wird die Leistung sogar für einen bestimmten Zeitraum zurückgefordert. Das kann alles mit einer rechtzeitigen Mitteilung vor dem Umzug vermieden werden.