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ARBEITSLOSENGELD NACH HARTZ IV: FÜNF HÜRDEN FÜR ANTRAGSTELLER

HartzIVBuch
Mit Hartz IV sind auf Arbeitslose anstrengende Zeiten zugekommen, in denen auf dem Weg zum Geld vom Staat so manche Hürde genommen werden muss. Fragen über Fragen, und in den heutigen Zeiten von Massenarbeitslosigkeit ist wohl für die meisten die wichtigste von allen: Wer hat Anspruch auf das so genannte Arbeitslosengeld II zur Sicherung des Lebensunterhaltes des Arbeitssuchenden und seiner Familie? Die Verbraucherzentrale NRW gibt Antwort…:* Die erste Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist, dass der Antragsteller zwischen 15 und 65 Jahre alt ist. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen. Dazu zählen Personen, die länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind, Personen die eine Altersrente beziehen und Auszubildende, deren Ausbildung beispielsweise im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes förderungsfähig ist.

* Zweitens muss der Antragsteller erwerbsfähig sein. Erwerbsfähig sind nach Auslegung des Gesetzes alle, die innerhalb der nächsten sechs Monate drei Stunden täglich erwerbstätig sein können.
Die Unfähigkeit, drei Stunden arbeiten zu können, muss nach dem Gesetz auf einer Krankheit oder Behinderung beruhen. Die Entscheidung darüber, ob ein Arbeitsuchender erwerbsfähig ist, fällt die Agentur für Arbeit. Diese wird sich dabei auf Befunde von Ärzten oder auf Gutachten verlassen. Um das Verfahren zu beschleunigen, sollte jeder Arbeitsuchende der Arbeitsagentur mitteilen, welche Ärzte ihn behandelt haben und zudem dem Bezug von Befund- oder Entlassungsberichten zustimmen.

* Weitere Hürde auf dem Weg zum Arbeitslosengeld: Der Antragsteller muss hilfebedürftig sein.
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit sowie den Lebensunterhalt von Personen, die mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben, nicht oder nicht ausreichend sichern kann und keine vorrangigen Ansprüche gegen Angehörige oder Träger anderer Sozialleistungen hat.

* Zudem müssen die Antragsteller ihren gewöhnlichen Aufenthalt, sprich den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen, in Deutschland haben und es darf nicht zu erwarten sein, dass dieser in absehbarer Zeit verlegt wird.

* Wer all diese Voraussetzungen erfüllt, muss auf jeden Fall einen Antrag auf Leistungen stellen, denn ohne Antrag gibt es keinen Cent. Wichtig zudem: Leistungen werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Ein Antrag sollte also so schnell wie möglich gestellt werden. Vordrucke und Zusatzblätter zum Antrag gibt’s bei der Agentur für Arbeit, der Gemeinde oder Arbeitsgemeinschaften, aber auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de. Der Antrag kann formlos gestellt werden, telefonisch, schriftlich oder am besten persönlich bei der zuständigen Stelle.

Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld sowie Tipps zum Ausfüllen des Antrages auf Leistungen bietet der Ratgeber „Hartz IV – Mein Recht auf Arbeitslosengeld 11“ der Verbraucherzentrale NRW. Kompetent und kompakt informiert das Buch anhand zahlreicher Beispiele über die Neuregelungen des Sozialgesetzbuches und gibt Antworten auf alle Fragen, die Arbeitslosen zum Thema Hartz IV unter den Nägeln brennen. Rechte und Pflichten von Arbeitsuchenden werden ebenso erläutert wie die Rückgriffsmöglichkeiten der Behörde gegen Verwandte, Ehegatten und Angehörige. Musterbriefe helfen zudem bei der Formulierung von Widerspruchsschreiben oder Klageschriften.

Den Ratgeber „Hartz IV – Mein Recht auf Arbeitslosengeld“ gibt’s für 9,80 ¤ in den Beratungsstellen aller Verbraucherzentralen. Für zusätzlich 2,50 ¤ für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch ins Haus.

Bestelladresse:
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Oder telefonisch unter 01801500 14 33, Fax: 021113809-235.
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