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Politik & Wirtschaft

Arbeitsminister Garg: Wer seinen Auftrag ernst nimmt, stimmt der SGBII-Reform zu

KIEL/BERLIN. Am Freitag, 11. Februar 2011, stimmt der Bundesrat über das von der Bundesregierung vorgeschlagene Gesetzes-Paket zum Sozialgesetzbuch II („Hartz IV-Reform“) ab. Arbeits- und Sozialminister Dr. Heiner Garg appellierte daher erneut an die Länderkollegen, dem Paket zuzustimmen.

„“Alleine für Schleswig-Holstein würde die Zustimmung rund 700 Millionen Euro mehr Bundesmittel in den kommenden 5 Jahren bedeuten. Wer seinen Auftrag ernst nimmt, stimmt im Bundesrat den Vorschlägen zu. Wer dies nicht tut, handelt unverantwortlich gegenüber hilfebedürftigen Menschen und den Steuerzahlern seines Bundeslandes““.

Für eine Zustimmung gibt es gute Gründe: Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden rund 25 Millionen Euro für bedürftige Kinder in Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt.

– Damit wird das Mittagessen in Kitas oder Schulen für Kinder mitfinanziert.
– Bedürftige Kinder sollen so außerdem finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an beispielsweise Sport- oder kulturellen Aktivitäten erhalten.

Für Erwachsene, die Leistungen erhalten, erhöhen sich die monatlichen Leistungen um 5 Euro. In Schleswig-Holstein beziehen rund 150.000 Erwachsene Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II

Landkreise, Städte und das Land sollen deutlich entlastet werden:

– Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes wird in den Kommunen erfolgen, also vor Ort, wo die Menschen Hilfe benötigen. Im Rahmen der Umsetzung des Bildungspaketes erhöht der Bund seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Hilfeempfänger. Für die schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte beträgt diese Erhöhung rund 40 Mio. Euro jährlich.
– Der Bund übernimmt stufenweise komplett die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
– Nach Berechnungen des Deutschen Landkreistages bedeutet das alleine bis 2015 eine Entlastung der schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte um rund 500 Mio. Euro.
– Das Land soll durch die Übernahme der Grundsicherung durch den Bund um rund 35 Millionen jährlich entlastet werden (schrittweise Einführung; ab 2014 Entlastung in voller Höhe von 35 Mio. jährlich).
– Insgesamt bedeutet die Umsetzung der Vorschläge für Land und Kommunen in Schleswig-Holstein in den kommenden 5 Jahren eine Erhöhung der Bundesmittel um rund 700 Millionen Euro.