Arbeitsrechte gelten für alle!
Arbeitsrechte gelten für alle! – Zum Welttag für menschenwürdige Arbeit macht der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein auf die besonders Risiken geflüchteter und anderer zugewanderter Menschen aufmerksam, unter menschenunwürdigen Bedingungen zu arbeiten.
Geflüchtete Menschen suchen laut Bundesagentur für Arbeit überwiegend als Helfer*in und in genau den Branchen nach Arbeit, die für ihre Prekaritätsrisiken bekannt sind: in der Reinigung, in der Lagerei und Logistik, als Küchenhilfe, im Verkauf.
Dass dabei meist Niedriglöhne und schwierige Arbeitsbedingungen herauskommen, ist das Eine. Das Andere ist, dass es nicht nur in diesen Branchen immer wieder Betriebe gibt, die selbst die grundlegenden Standards nicht einhalten. Zum Beispiel solche, die den Mindestlohn nicht zahlen und Urlaubsansprüche verwehren oder Arbeitszeitüberschreitungen oder ständige Abrufbarkeit fordern.
Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat, weist darauf hin, dass zudem der Druck, jede Arbeit anzunehmen und vermeintlich schnelles Geld zu verdienen, durch die geltende Rechtslage und Verwaltungspraxis verschärft würde: „Wer zum Beispiel Familienzusammenführungen derart einschränkt, wie die letzte Bundesregierung es getan hat, wird nicht erreichen, dass Menschen ihre engsten Familienangehörigen aufgeben. Wer enge Familienangehörige im Krieg weiß, wird sie in Sicherheit bringen wollen, auch wenn das bedeutet, zu unmenschlichen Bedingungen zu arbeiten, um das Geld für die Flucht aufzutreiben.“
Ebenso kritisiert der Flüchtlingsrat, dass vielen Geflüchteten der legale Zugang zu Arbeit mit dem Argument verwehrt werde, sie dürften wahrscheinlich nicht auf Dauer bleiben. Und auch es mittlerweile eine ganze Liste unhaltbarer Gründe gebe, Asylsuchenden und Geduldeten essentielle Sozialleistungen zu kürzen. Dies spiele letztlich einem Arbeitsmarkt in die Hände, auf dem gesetzliche Standards unterlaufen würden.
Aber nicht nur die Abhängigkeit treibt Menschen dazu, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen zu akzeptieren, oft fehlt es auch an Informationen über arbeitsrechtliche Standards und an Unterstützung für diejenigen, die beschließen, sich zu wehren. „Die Beratungssituation in Schleswig-Holstein hat sich zwar verbessert“, so Jana Pecenka vom Flüchtlingsrat mit Verweis auf ein geplantes neues Beratungsangebot des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein. Der IQ-Netzwerkpartner Antidiskriminierungsverband SH wird künftig mit dem Projekt „Faire Integration“ ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für Geflüchtete in prekärer Arbeit vorhalten.
„Allerdings gibt es ein großes Dunkelfeld – die Betroffenen haben oft zu viel zu verlieren, um etwas zu unternehmen,“ mahnt Pecenka und fordert: „Wir brauchen mehr präventive Aufklärung, auch vor Ort in Betrieben. Noch dringender ist abgesehen von der Ursachenbekämpfung ein umfassender Ausbau des Opferschutzes, damit die Betroffenen realistische Chancen haben, ihre Rechte durchzusetzen, ohne in existenzgefährdende Situationen zu geraten.“