Arbeitsschutzverordnungen: Neuer Referentenentwurf könnte für Kündigungen im Gastgewerbe sorgen
Ein aktueller Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zu Änderungen von Arbeitsschutzverordnungen lässt beim DEHOGA Bundesverband die Alarmglocken schrillen. Insbesondere die Formulierung, dass der Arbeitgeber „technische oder organisatorische Maßnahmen zum Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten zu treffen hat“, birgt Risiken. So könnten in Raucherräumen oder „Raucherkneipen“ durch die Behörden Maßnahmen gefordert werde, obwohl es dort gar keine nichtrauchenden Beschäftigen gibt. Darüber hinaus ist es unklar, welche technischen Maßnahmen überhaupt von den Arbeitsschutzbehörden als wirksam anerkannt werden. „Es ist absehbar, dass kleine Gastronomen hier aus Unsicherheit zu Investitionen überredet werden, die letztlich vermutlich nicht tragen werden“, kommentiert die DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Bei einer Raucherkneipe ohne Nichtraucherbereiche bliebe im Extremfall nur die Kündigung einer nicht rauchenden Mitarbeiterin. „Das kann mit diesem Gesetzesentwurf wohl nicht bezweckt werden“, urteilt Hartges. Nach Einschätzung des DEHOGA besteht kein Anlass für eine Neuregelung vor. Paragraf 5, Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung sieht zurzeit vor, dass in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nur insofern zu treffen hat, als es „die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung“ zulassen. Mit dieser Regelung ist sichergestellt, dass Wertungswidersprüche zu den gaststättenrechtlichen Nichtraucherschutzregelungen der Bundesländer vermieden werden. Der DEHOGA hat seine Bedenken hinsichtlich des Referentenwurfes dem Bundesarbeitsministerium bereits mitgeteilt.