Arztbesuch im Urlaub kann teuer werden

Europäische Krankenversicherungskarte reicht nicht immer
Die Europäische Krankenversicherungskarte als Rückseite der nationalen Versicherungskarte hat inzwischen den bisherigen Auslandskrankenschein E111 ersetzt. Doch wer glaubt, damit werde die Behandlung im Ausland so einfach wie im Inland, der irrt. Die Karte hilft nur weiter innerhalb des gesetzlichen Krankenversicherungssystems des jeweiligen Landes; nicht jedoch bei einer Behandlung durch einen Privatarzt. Dessen sind sich die Urlauber nicht immer bewusst.Immer wieder wird dem Europäischen Verbraucherzentrum von Problemen mit der Akzeptanz der Karte berichtet: Bei einer akuten Gallenkolik oder einem Beinbruch bleibt nicht viel Zeit zum Nachdenken, und die nächstbeste Klinik oder der nächstbeste Arzt werden aufgesucht. Im guten Glauben legen Patienten ihre Versicherungskarte vor und sind erstaunt, wenn sie nach der Behandlung eine saftige Rechnung bekommen. Wieder heimgekehrt, kommt das böse Erwachen: Die Krankenkasse zahlt höchstens den Betrag, den sie für eine Behandlung im Inland zahlen würde. Das ist häufig nur ein Bruchteil dessen, was auf der Rechnung steht. Bei einem Krankenhausaufenthalt können so schnell einige tausend Euro zusammenkommen.
„Aufgepasst, lassen Sie sich vor Beginn der Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus zusichern, dass diese dem gesetzlichen Versicherungssystem angehören, und dass die Europäische Krankenversicherungskarte akzeptiert wird. Machen Sie deutlich, dass Sie keine Behandlung als Privatpatient wünschen“, rät Mareke Kortmann vom Europäischen Verbraucherzentrum. „Bedacht werden sollte auch, dass im Ausland andere Zuzahlungsregeln und Selbstbeteiligungen üblich sind als in Deutschland. Wenn der Arzt auf eine private Abrechnung besteht, achten Sie darauf, dass eine Rechnung ausgestellt wird und diese so detailliert wie möglich ist.“
Welche Ärzte und Krankenhäuser am Urlaubsort dem gesetzlichen Gesundheitssystems angehören, ist bei den regionalen Niederlassungen zu erfahren. Deren Adressen und Telefonnummern sind im Internet auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrums www.evz.de/doc1233A.html zu finden.
Wer auf Nummer sicher gehen will, dem empfiehlt das Europäische Verbraucherzentrum eine zusätzliche Reisekrankenversicherung. Sie übernimmt auch die Kosten für einen eventuell notwendigen Rücktransport, den die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erstatten. Informationen hierzu gibt es bei allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.









