Astrid Damerow zu TOP 25 und 30: Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU fördern
Zum Tagesordnungspunkt „Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU“ der Plenartagung am 23. Januar 2014 erklärte die europapolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Astrid Damerow in Kiel:„ Das Recht der Freizügigkeit innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist ein unverzichtbarer Kern eines gemeinsamen Europas.Dieses Recht wird in der Praxis intensiv genutzt.Mehr als 14 Millionen EU-Bürger machen derzeit davon Gebrauch.“
Die Bürger in Deutschland und Schleswig-Holstein profitierten von der Arbeitnehmerfreizügigkeit in erheblichen Umfang. Wirtschaft und Sozialsystem seien auf diese Kräfte angewiesen.
„Auch in Zukunft benötigen wir diese Zuwanderung. Nur so wird sich der Mangel an Facharbeitskräften auffangen lassen. Wir benötigen diese Kräfte dringend, um die Wirtschaftskraft zu erhalten, unseren Wohlstand zu sichern und die Sozialsysteme stabil zu halten,“ hob Damerow hervor.
Die Politik müsse aber auch die bestehenden Ängste in der Bevölkerung vor einer so genannten Armutszuwanderung ernst nehmen. Statistische Erhebungen zeigten, dass diese überwiegend unbegründet seien.
„Um die Akzeptanz der Freizügigkeit in der EU zu erhalten, müssen die positiven Fakten der Zuwanderung noch stärker verbreitet werden. Es müssen aber auch die Problemfälle benannt und die bestehenden Regelungen gegen ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Sozialleistungen angewandt werden. Den Kommunen, die heute in extremer Weise von Armutszuwanderung betroffen sind, muss über die eigenen Anstrengungen hinaus mit Maßnahmen der Länder, des Bundes und der EU geholfen werden“, betonte die Europapolitikerin abschließend.