Aufhebung der Residenzpflicht – Schmalfuß lockert räumliche Beschränkung für Asylbewerber
KIEL. Integrationsminister Emil Schmalfuß will Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ermöglichen, sich in ganz Schleswig-Holstein zu bewegen. Das Landeskabinett hat heute (5. April) die dazu erforderliche Verordnung beschlossen. Die freie Wahl des Wohnortes ist mit dem unbeschränkten Aufenthalt im Bundesland nicht verbunden. Hier wird es auch künftig aus Gründen der gleichmäßigen Verteilung entsprechende Zuweisungen geben.
Bisher dürfen sich Asylbewerberinnen und Asylbewerber nur innerhalb der Grenzen der Kreise oder kreisfreien Städte aufhalten, denen sie zur Unterbringung zugewiesen worden sind. Wollen sie diese Bereiche aus persönlichen oder anderen Gründen verlassen, brauchen sie eine besondere Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde.
Integrationsminister Emil Schmalfuß: „“Mit breiter politischer und gesellschaftlicher Unterstützung schaffen wir eine Regelung, die einer immer mobiler werdenden Welt angemessen ist. Arbeitsplatzsuche, gesellschaftliche Teilhabe und auch Alltägliches erfordern die Beweglichkeit von Menschen, die wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Das Prinzip der zugewiesenen Wohnsitznahme hat als Instrument der Lastenverteilung aber auch künftig seine Berechtigung““, so der Minister.