„Aufstiegsfortbildungen im Gartenbau werden attraktiver“
„Aufstiegsfortbildungen im Gartenbau werden attraktiver“ – ZVG begrüßt Bundestagsbeschluss zum Meister-BAföG – (ZVG) Mit dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 26. Februar 2016 zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) können nun auch Bachelorabsolventen von den Förderleistungen des „Meister-BAföGs“ profitieren. Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) sieht insbesondere die Durchlässigkeit aus der akademischen Bildung in die berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung als wichtigen Schritt, die Attraktivität von Aufstiegsfortbildungen wie dem Meister und Techniker zu steigern.
„Das Meister-BAföG ist nun ein Aushängeschild für unsere Nachwuchsgewinnung. Der Weg zur Führungskraft im Gartenbau hängt in erster Linie von der Qualifikation ab. Die akademische und die betriebliche Ausbildung können diesbezüglich nicht unabhängig voneinander behandelt werden. Die künftige Durchlässigkeit von akademischer und beruflicher Bildung begrüße ich“, so der Vorsitzende des ZVG-Arbeitsausschusses für Bildungspolitik und Berufsbildung Ralf Kretschmer.
Der Bundestag hat am 26. Februar 2016 in zweiter und dritter Lesung die Novelle des AFBG beschlossen; und damit deutliche Verbesserungen der Förderleistungen für das „Meister-BAföG“. Der maximale Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende soll auf 768 Euro pro Monat steigen. Das ist ein Plus von 71 Euro. Der Höchstbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von 10.226 Euro auf 15.000 Euro. Weitere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile werden ebenfalls erhöht.