Ausbildungsplatzsuche zählt bei der Rente
Ausbildungsplatzsuche zählt bei der Rente · Wer nach der Schule noch keine Ausbildungsstelle hat, sollte sich ausbildungssuchend melden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Nord hin. Damit Schulabgängern, die einen Ausbildungsplatz suchen, später keine Nachteile bei der gesetzlichen Rente entstehen, sollten sie sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Denn selbst ohne Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können zu Rentensteigerungen führen und Rentenansprüche begründen.
Voraussetzung ist, dass sich Schulabgänger, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind, bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende melden und die Ausbildungssuche mindestens einen Kalendermonat umfasst.
Ratsuchende können sich an das kostenlose Servicetelefon unter der Nummer
0800 1000 4800 oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.