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Außengastronomie in Schleswig-Holstein kann unter strengen Auflagen ab 12. April öffnen: „Wir wenden unser Regelwerk konsequent an und machen Perspektiven möglich“

KIEL. Die Außengastronomie in Schleswig-Holstein kann wie angekündigt unter strengen Auflagen ab dem 12. April öffnen. Dies hat die Landesregierung heute (7. April) noch einmal bestätigt. Ministerpräsident Daniel Günther und Tourismusminister Bernd Buchholz machten deutlich, dass Öffnungen in allen Kreisen und kreisfreien Städten möglich sind, in denen die Inzidenz stabil unter 100 liege.Demnach werde im Kreis Segeberg die Öffnung der Außengastronomie vorerst nicht möglich sein. Für den Kreis Pinneberg und die Stadt Neumünster müsse die Entwicklung noch bis Freitag weiter beobachtet werden.

„Die Inzidenz in Schleswig-Holstein liegt landesweit seit knapp drei Monaten unter 100, aktuell bei 62. Das macht es möglich, dass wir auch hier unser Regelwerk konsequent anwenden, vorsichtige Öffnungen vornehmen und der Gastronomie in Schleswig-Holstein jetzt diese wichtige Perspektive bieten können“, so Günther. „Wir halten uns damit an den Grundsatz: außen geht mehr als innen. Unser Ziel ist zudem, dass durch die dann möglichen Treffen unter strengen Auflagen im Außenbereich die Zahl der Ansteckungen im privaten Umfeld sinkt.“

Der Zugang zur Außengastronomie richtet sich dabei nach den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen – demnach dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Die Gastronomen müssen Kontaktdaten erheben, und die Abstände müssen in allen Bereichen gewährleistet sein. FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, lediglich am Tisch dürfen die Gäste diese abnehmen. „Auch wenn vorherige Schnell- oder Selbsttests für den Besuch der Außengastronomie nicht verpflichtend sind, raten wir diese aber dringend an“, sagte Buchholz. Die entsprechende Verordnung, die der Gastronomie ein wichtiges Stück Planungssicherheit gebe, wird zum kommenden Wochenende veröffentlicht.

Die Landesregierung hat ebenfalls über das weitere Vorgehen in den Bereichen Kitas, Krippen, Horte und Einzelhandel entschieden. Die einzelnen Schritte zu Öffnungen oder Verschärfungen werden derzeit grundsätzlich im Wochenrhythmus getroffen und gelten aktuell ab Montag, 12. April (bis einschließlich 18. April). Grundlage der Entscheidungen sind insbesondere die Lagebewertungen der Gesundheitsämter und die entsprechenden Erlasse der Landesregierung zu ergänzenden Maßnahmen bei Überschreitungen der Inzidenzen von 50 bzw. 100. Bei einer deutlich erhöhten Infektionsdynamik können Maßnahmen auch kurzfristiger veranlasst werden als zum wöchentlichen Stichtag.

In den Kreisen Nordfriesland, Plön, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen und Ostholstein ist der Einzelhandel geöffnet. Dabei kann weiterhin für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde bzw. eine Kundin je zehn Quadratmeter bedient werden. Die Kundenzahl für eine 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche wird auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Außengastronomie kann unter den genannten Auflagen öffnen. Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde wird am Freitag (9. April) nach einer aktuellen Lagebewertung entschieden, ob weitere Maßnahmen notwendig sein werden.

In Kiel, Lübeck, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Steinburg, Flensburg, Pinneberg (mit Ausnahme Helgoland) und Neumünster dürfen Kundinnen und Kunden Geschäfte des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Übersteigt die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter, wird die Kundenzahl für die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden. In Kreisen und kreisfreien Städten, die stabil eine Inzidenz unter 100 haben, kann die Außengastronomie unter den genannten Auflagen öffnen. In Neumünster und Pinneberg werden am kommenden Freitag (9. April) nach aktuellen Lagebeurteilungen möglicherweise weitere Maßnahmen getroffen.

Im Kreis Segeberg bleiben die Verkaufsstellen des Einzelhandels – ausgenommen des täglichen Bedarfs – für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren ist zulässig (Click & Collect), sofern die Kundinnen und Kunden hierzu geschlossene Räume nur einzeln betreten oder die Ausgabe außerhalb geschlossener Räume erfolgt. Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sind zu schließen. Außengastronomie kann im Kreis Segeberg nicht öffnen.

Weitere Regeln für den Kreis Segeberg:

  • Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich Personen eines gemeinsamen Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) – dies gilt im privaten und im öffentlichen Raum;
  • Dienstleistungen mit Körperkontakt sind nur zulässig, soweit die Kundin oder der Kunde eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vom selben Tag oder vom Vortag in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegt oder vor Ort einen Test durchführt. Dies gilt nicht für medizinisch notwendige und pflegerisch notwendige Dienstleistungen sowie für die Haupthaar- und Nagelpflege;
  • Sport ist nur wie folgt zulässig:
    – allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
    – außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu fünf Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters;
  • Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht möglich;
  • Bei Präsenzangeboten der Kinder- und Jugendhilfe wird die Gruppengröße auf fünf Personen begrenzt;
  • Hundeausbildung ist nur noch für Gruppen mit bis zu fünf Personen möglich.

Für die Krippen, Kitas und Horte gilt:

Die bisherigen Regelungen für Kitas, Krippen und Horte bleiben gültig. Ausnahme: In Flensburg wird der eingeschränkte Regelbetrieb wiederaufgenommen.

Sofern auch in den Schulferien schulische Betreuungseinrichtungen geöffnet sind, gelten die vorgenannten Rahmenbedingungen entsprechend.

Die Erlasse im Internet: https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse