Barbara Ostmeier: Übertragungsverbot von Gerichtsverhandlungen ist sinnvoll
Justizpolitik: Barbara Ostmeier: Übertragungsverbot von Gerichtsverhandlungen ist sinnvoll. Im Rahmen der aktuellen Diskussion um die Zulassung von Fernseh- und Rundfunkaufnahmen bei Gerichtsprozessen hat sich die justizpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Barbara Ostmeier, gegen eine Übertragung von Gerichtsverhandlungen ausgesprochen.„Gerichtsverhandlungen im Allgemeinen und auch große Strafverfahren im Besonderen sind keine Medienereignisse, sondern Mittel des Rechtsstaates. Diese müssen zwar öffentlich sein, dies kann jedoch nicht bedeuten, dass Gerichtsverhandlungen einen Eventcharakter erhalten. Die jetzigen Regelungen tragen sowohl dem öffentlichen Informationsinteresse, als auch den Verfahrensinteressen hinreichend Rechung. Eine Änderung halte ich weder für geboten noch für erstrebenswert“, erklärte Ostmeier.
Ostmeier betonte zudem, dass bei großen Verfahren der mediale Druck auf die Beteiligten ohnehin schon enorm sei. Diesen etwa durch eine Abschwächung des Übertragungsverbotes weiter zu erhöhen, fördere die Verfahren nicht. Sinn und Zweck eines Gerichtsverfahrens sei die Rechtsfindung. Diese dürfe in ihrer Effektivität nicht beeinträchtigt werden, so Ostmeier abschließend.