Barrierefreiheits-Check für Hotels und Gaststätten vorgelegt
„Urlaub soll für alle Menschen ein schönes Erlebnis sein“, fordert die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD). „Davon sind wir in Deutschland aber noch weit entfernt“. So haben Menschen mit Behinderungen vielfach mit Barrieren zu kämpfen, um ihr Reiseziel zu erreichen – aber auch vor Ort in der Unterkunft. Pünktlich vor der Urlaubssaison hat das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit (BKB) jetzt mit Unterstützung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) und des Deutschen Hotelverbandes (IHA) ein Handbuch zur Barrierefreiheit im Hotel- und Gaststättengewerbe veröffentlicht. Dies stellte BKB-Geschäftsführer Klemens Kruse Gabriele Hiller-Ohm in Berlin vor.„Gastbetriebe können nun prüfen, ob sie tatsächlich barrierefrei eingerichtet sind – und wie sie es werden können“, begrüßt Hiller-Ohm die Initiative. „Ich würde mich freuen, wenn sich viele Lübecker Hotels und Gaststätten daran beteiligen und mehr barrierefreie Angebote schaffen!“. Das Handbuch, das kostenlos über das BKB bestellt werden kann, erläutert praxisnah die Kriterien der bundesweiten Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit von DEHOGA und IHA mit den Behindertenverbänden. „Die Einbindung der Betroffenen ist unerlässlich. Sie wissen genau, welche Anforderungen nötig sind. In Lübeck habe ich bei Begehungen mit dem Behindertenrat bereits auf Zugangs-Probleme in Restaurants hingewiesen.“
Die Prüfung bezieht sich auf vier Kategorien: Angebote für gehbehinderte Gäste (A), für Rollstuhlfahrer (B), für sehbehinderte und blinde (C) sowie schwerhörige und gehörlose Gäste (D). Betriebe, die die Anforderungen erfüllen, können ein Piktogramm verwenden, dass in Stadtführern und Gastgeberverzeichnissen aufgeführt wird. Betriebe, die alle Anforderungen von A-D erfüllen, erhalten das Piktogramm der Kategorie E. „Menschen mit Handicap benötigen verlässliche Informationen, ob sie das Angebot nutzen können. Sonst endet der Urlaub oft, bevor er angefangen hat“, so Hiller-Ohm. Deshalb wäre aus Sicht von Hiller-Ohm eine Überprüfung der Selbsteinschätzung der Betriebe sinnvoll: „Das sollte eine unabhängige Stelle übernehmen.“
Die in Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention fordert Barrierefreiheit von Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, ein. Das Gastgewerbe müsse sich darauf einstellen, so Hiller-Ohm: „Barrierefreie Gastbetriebe gewinnen einen Wettbewerbsvorteil, der immer wertvoller wird. Es werden zunehmend mehr ältere Menschen in Deutschland leben und Urlaub machen wollen. Sie profitieren ebenfalls von den Angeboten barrierefreier Hotels und Gaststätten. Barrierefreiheit ist für 10 Prozent der Bevölkerung zwingend erforderlich, für über 30 Prozent hilfreich und für 100 Prozent komfortabel!“