Baugewerbe: Gerade in der Pandemie: keine Einschränkung von befristeten Arbeitsverträgen! Flexibilität notwendig
Berlin (ots) – „Die geplante Einschränkung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen geht an der Realität in der Bauwirtschaft komplett vorbei und nimmt uns den letzten Rest an Flexibilität. Denn im Bauhauptgewerbe ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung weiterhin verboten.“ Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, den entsprechenden Gesetzentwurf. Pakleppa weiter: „Dass die Bauunternehmer Personalkapazitäten aufbauen und damit Menschen eine dauerhafte Perspektive geben, haben sie in den vergangenen 10 Jahren eindrucksvoll bewiesen, schließlich stieg die Zahl der Beschäftigten in unserer Branche um fast 200.000 an. Dennoch gibt es Situationen, in denen kurzfristig mehr Personal notwendig ist. Die in anderen Branchen, wie z.B. im Ausbaugewerbe, mögliche Leiharbeit, steht unseren Betrieben nicht zur Verfügung. Die einzige Möglichkeit auf Auftragsspitzen zu reagieren, sind daher befristete Arbeitsverträge. In unserer Branche sind befristete Arbeitsverträge auch der Türöffner für langfristige Beschäftigungsverhältnisse. Viele Arbeitnehmer haben über eine befristete Beschäftigung den Weg in ihren Job gefunden. Der vom Arbeitsministerium vorgelegte Entwurf schränkt Unternehmen aber unnötig ein, nimmt ihnen Flexibilität und führt zu mehr Bürokratie. Genau das Gegenteil sollte der Fall sein: Die Unternehmen brauchen angesichts der derzeitigen pandemischen Krise mehr Flexibilität und nicht weniger – insbesondere, da sich das wirtschaftliche Klima gerade deutlich verschlechtert.“ Pressekontakt: Dr. Ilona K. Klein Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Zentralverband Deutsches Baugewerbe Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420 Mobil: 0049 172 2144601 eMail klein@zdb.de Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
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