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Politik & Wirtschaft

Bayerisches Polizeiaufgabengesetz: Tiefpunkt deutscher Innenpolitik

Berlin (ots) – Zu der heute im bayerischen Landtag anstehenden Verabschiedung des Polizeiaufgabengesetzes erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D. und Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: „Obwohl die Polizei enge und präzise Vorgaben braucht, sprengt das bayerische Polizeiaufgabengesetz die rechtsstaatlichen Ketten. Die Einführung der so genannten drohenden Gefahr als zusätzliche Gefahrbegriffskategorie und die daran anknüpfende Ausweitung von Generalklauseln und Standardbefugnissen für die Landespolizei allgemein ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Polizeiliche Ermittlungen werden so weit ins Vorfeld verlagert, dass jeder bayerische Polizeibeamte künftig über mehr Befugnisse verfügt als das Bundeskriminalamt zur Terrorabwehr. Die Rechtsfigur der ‚drohenden Gefahr‘ ist erschreckend diffus ausgestaltet. Vage Verdachtsmomente führen künftig zu polizeilichem Handeln. Verdächtigt werden kann jeder, der nach polizeilicher Vorstellung ein Verbrechen begehen kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass unbescholtene Bayern von der sehr weiten Generalklausel erfasst werden können, ist sehr hoch. Im Unterschied zu Regelungen im BKA-Gesetz geht es der bayerischen Staatsregierung nicht um das Bekämpfen terroristischer Gefährdungen. Die konkrete Gefahr ist der Grund, warum in bestimmten Situationen die grundrechtlich geschützte Freiheit zu Lasten der Sicherheit zurücktreten muss. Diese klar definierte Schwelle für Grundrechtseingriffe lässt sich nicht relativieren. Das Grundgesetz gilt auch im Freistaat Bayern. Die CSU muss man an ihre Niederlagenserie vor dem Bundesverfassungsgericht erinnern. Das Grundgesetz ist kein Ramschladen, den man ignoriert. Der heutige Tag markiert einen Tiefpunkt in der deutschen Innenpolitik, der seinesgleichen sucht.“ Pressekontakt: Doris Droste, Pressereferentin der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, presse@freiheit.org, Tel.: +49 30 28 87 78 54 Original-Content von: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de