Bayernplan für Auffrischungsimpfungen von Pflegebedürftigen liegt vor / bpa fordert schnelle Umsetzung der Impfungen – auch im ambulanten Bereich
München (ots) – Ab September 2021 sollen Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen, deren Impfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt, eine dritte Impfdosis erhalten. Auch Mitarbeitende in den Einrichtungen können in Bayern erneut geimpft werden. Mit den jetzt veröffentlichten Planungen der Landesregierung kann mit den empfohlenen Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 in den Pflegeeinrichtungen und den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Bayern in Kürze, nach Vorliegen der Muster-Einwilligungserklärung und der Terminabstimmung mit den Impfteams, gestartet werden. „Hier sind wir weiter als die meisten Bundesländer“, stellt der der bayerische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Kai A. Kasri, fest und fügt hinzu: „Damit die pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen und die Beschäftigten in stationären Einrichtungen und Tagespflegen gut durch eine vierte Welle im Herbst kommen, sind schnelle Boosterimpfungen unbedingt notwendig. Bayern geht mit gutem Beispiel voran und bezieht auch die Beschäftigten in die Impfplanungen ein. Das ist ein schlüssiges Vorgehen, denn die Einrichtungen können so besser geschützt werden“, so Kasri. Nun gelte es, die Vorgaben des Gesundheitsministeriums überall in Bayern schnell umzusetzen. „Wir kennen das vom Bahnhof: Ein guter Fahrplan ist nur dann etwas wert, wenn er auch eingehalten wird. Jetzt sind Kreise und Kommunen gefragt, schnell die Vorbereitungen aufzunehmen. Hausärzte, Impfzentren und mobile Teams – alle müssen einbezogen werden.“ „Die Planungen dürfen aber bei den stationären Einrichtungen nicht haltmachen“, warnt der Leiter der bayerischen bpa-Landesgeschäftsstelle Joachim Görtz. „Auch viele immobile Pflegebedürftige zu Hause haben bereits vor mehreren Monaten ihre Impfungen bekommen. Sie müssen ebenfalls schnell mit einer dritten Dosis geschützt werden.“ Dazu sei nötig, dass die Hausärzte sich mit den Impfzentren gut abstimmen und verstärkt ihre Patienten in der Häuslichkeit aufsuchten. Der bpa ist als Pilotpartner des Ministeriums im Bereich der Impfungen seit Beginn der Immunisierungskampagne im ständigen Austausch mit dem Ministerium und den an der Umsetzung der Impfstrategie beteiligten Stellen in den Landkreisen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon 1.500 in Bayern) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro. Pressekontakt: Für Rückfragen: Joachim Görtz, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle, Tel.: 089/890 44 83 20, www.bpa.de Original-Content von: bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell
Quelle: presseportal.de