BDZV und VDZ begrüßen Einigung des EU-Ministerrates zum Verlegerrecht
Berlin (ots) – Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen, dass auch der Ausschuss der Ständigen Vertreter im EU-Ministerrat heute die Einführung eines eigenständigen Rechts für Presseverleger im EU-Urheberrecht gefordert hat. Zwar biete der Entwurf der EU-Kommission mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Dennoch sei die Entschließung des Rates vom heutigen Tage ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Als nächstes müsse nun noch das EU-Parlament seine Position zum Vorschlag der Kommission finden, bevor dann Kommission, Rat und Parlament im sogenannten Trilog über einen endgültigen Text verhandeln können. Der Berichterstatter im Rechtsausschuss des EU-Parlaments, Axel Voss, MdEP, hat hierzu bereits einen guten Vorschlag für ein eigenes Schutzrecht der Presse vorgelegt. Pressekontakt: Alexander von Schmettow Leiter Kommunikation Telefon: 030/ 726298-210 E-Mail: schmettow@bdzv.de Anja Pasquay Pressesprecherin Telefon: 030/726298-214 E-Mai pasquay@bdzv.de Original-Content von: BDZV – Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger, übermittelt durch news aktuell
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